Kommentar zum Bundeswehr-Einsatz im Inneren Keine Ersatz-Polizei

Meinung | Berlin · Gegen den Bundeswehr-Einsatz im Katastrophenfall im Inland ist wenig zu sagen. Doch die Kompetenzen von Polizisten und Soldaten sind aus gutem Grund grundsätzlich getrennt.

 Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (v.l.), der saarländische Innenminister Klaus Bouillon und Innenminister Thomas de Maizière sprachen gestern über die erste gemeinsame Übung von Bundeswehr und Polizei für den Fall eines großen Terroranschlages.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (v.l.), der saarländische Innenminister Klaus Bouillon und Innenminister Thomas de Maizière sprachen gestern über die erste gemeinsame Übung von Bundeswehr und Polizei für den Fall eines großen Terroranschlages.

Foto: dpa

Frankreich hat es mehrfach getroffen, Belgien auch, Großbritannien und Spanien ebenfalls und auch die Türkei immer wieder. Ein schwerer Terroranschlag mit vielen Toten und einer über Tage anhaltenden unübersichtlichen und höchst angespannten Lage. Darauf muss eine Regierung vorbereitet sein. Und deswegen wollen Bund und Länder bald eine gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr für einen Ernstfall im Inneren starten, der hoffentlich nie ausgerufen werden muss.

Gegen solche Übungen ist wenig zu sagen, weil im Katastrophenfall die Bundeswehr schon bisher geholfen hat, wenn sie denn von den Ländern gerufen wurde. Ein Terroranschlag kann katastrophische Ausmaße haben. Dann müssen Polizei und Bundeswehr Befehlsketten und Führungsstrukturen kennen.

Wobei niemand vergessen sollte, dass es in Deutschland historische Gründe gibt, warum die Kompetenzen für die Innere Sicherheit (Polizei) und die äußere Sicherheit mit der Verteidigung der Landesgrenzen (Bundeswehr) strikt getrennt sind und dies auch bleiben sollten. Es darf in der Debatte um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch nicht unterschlagen werden, dass der drastische Abbau der Stellen bei den Polizeien von Bund und Ländern nun den politischen Entscheidern wieder auf die Füße fällt. Unter dem Eindruck einer latenten Terrorgefahr versuchen sie, diese Fehlentscheidung wieder zurückzudrehen und wollen beispielsweise bei der Bundespolizei 3000 neue Stellen rasch besetzen. Was nur belegt: Innere und äußere Sicherheit taugen als Streichposten für die Konsolidierung des Haushalts nur sehr bedingt. Die SPD geht noch weiter und fordert nochmals 3000 neue Stellen bei der Bundespolizei.

Es ist Wahlkampf – so oder so. Innere Sicherheit ist ein Thema, mit dem sich punkten lässt. Angst vor zu viel Zuwanderung und Angst vor Terror könnten am Ende als Zuspruch bei den Rechtspopulisten der vermeintlichen Alternative für Deutschland verbucht werden. Dagegen muss eine große Koalition stehen, wenn sie diesen Namen wirklich verdient haben will.

Dabei sollte niemand der Versuchung erliegen, die Dynamik der Stunde zu nutzen und für künftige Einsätze der Bundeswehr das Grundgesetz zu ändern. Auch eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland ist nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes.

Die Bundeswehr kann in einem Terrorfall, wenn sie gerufen wird, zur Unterstützung der Polizei Checkpoints einrichten, Objekte bewachen, den öffentlichen Raum sichern, mit ABC-Kräften und Sanitätern helfen und die Polizei logistisch unterstützen. Aber Streitkräfte sind nicht dazu aufgestellt, als Ersatzpolizisten für Sicherheit im Inneren zu sorgen. Das ist die Kernkompetenz der Polizei. Die strikte Trennung der Zuständigkeiten für innere und äußere Sicherheit ist bewährt – und sollte sich nicht ändern.

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