Kommentar zu Morddrohungen Hart durchgreifen
Meinung · Weil er sich für die Aufnahme von Flüchtlingen und die Seenotrettung einsetzt, hat der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm Morddrohungen erhalten. Wer wüste Drohungen und Beschimpfungen von sich gibt, zeigt, dass er keine Argumente hat, meint unser Autor.
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hat nach eigenen Angaben Morddrohungen erhalten, weil er sich für die Aufnahme von Flüchtlingen und die Seenotrettung im Mittelmeer einsetzt. Das ist völlig inakzeptabel und in einer Demokratie nicht zu tolerieren. Denn so sehr man bei diesen Themen auch anderer Meinung als der Bischof sein kann: Wer wüste Drohungen und Beschimpfungen von sich gibt, zeigt, dass er keine Argumente hat. Er verlässt den Boden der demokratischen Diskussion und stellt sich selbst ins Abseits. Und er verstößt damit gegen das Gesetz. In Deutschland ist es verboten, andere Menschen zu bedrohen oder zu beleidigen.
Ein hartes Durchgreifen des Rechtsstaats ist hier erforderlich: Der erste Versuch, das gegen Hasskommentare im Internet 2018 vom Bundestag beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, scheint weitgehend wirkungslos geblieben zu sein – schließlich ist Bedford-Strohm nicht die einzige Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die in der immer erhitzteren Debatte im Internet immer erhitztere Kommentare, Tweets und e-Mails ertragen muss. Der Mord am hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist nur zu gut noch in Erinnerung. Und das Abfackeln des Autos eines konservativen Kolumnisten der Berliner Boulevardzeitung BZ gehört in diese Reihe hinein.
Zu den Segnungen der Demokratie ebenso wie der neuen Medien gehört es, dass sich möglichst viele Menschen an der öffentlichen Debatte beteiligen können. Niemand möchte in einem Land wie China oder Nordkorea leben, in dem abweichende Meinungen unterdrückt werden. Aber damit es in der Öffentlichkeit einen fruchtbaren Meinungsaustausch geben kann, muss ein gewisser Stil gewahrt bleiben. Die goldene Regel – „Behandele andere so, wie Du von ihnen selbst behandelt werden willst“ – muss in den Diskussionen auf Twitter und Facebook ebenso gelten wie in der öffentlichen Debatte. Wer dort einen anderen mit dem Tod bedroht, gehört bestraft.