Kommentar zur Reform von Strafverfahren Grundfalsch

Meinung · Als Beteiligter in einem Strafverfahren befindet man sich in einer Ausnahmesituation. Daher sollten alle darauf vertrauen können, ein faires Strafverfahren zu bekommen, kommentiert Henning Rasche.

 Die Statue Justizia.

Die Statue Justizia.

Foto: grafik/ Peter Steffen/Archiv

Strafverfahren sind nichts, womit der gewöhnliche Bürger gern zu tun hat. Nicht als Angeklagter, aber auch nicht als Nebenkläger. Wenn es nämlich doch passieren sollte, dann ist etwas aus den Fugen geraten. Für den einen, weil ihm womöglich eine lange Haftstrafe bevorsteht, aber vielleicht auch, weil er zu unrecht beschuldigt wird. Und für den anderen, weil er Opfer einer Straftat geworden ist. Es ist gut, dass es etwas gibt, was in solchen Momenten tröstlich erscheint: die Aussicht auf ein faires Strafverfahren.

Strafverfahren sind so konzipiert, dass alle Beteiligten die gleichen Rechte haben. Es ist nicht so, dass die Richter die Zügel in der Hand halten und Angeklagte und Nebenkläger unwidersprochen folgen müssen. Richter leiten das Verfahren, aber nicht ohne Einwände. Das ist nicht trivial, das ist elementar. Verfahrensrechte sind Ausdruck von Grundrechten – der Opfer wie der Täter. Man kann nicht wie die Bundesregierung an diesen Verfahrensrechten herumschnibbeln, weil manche Anträge mancher Strafverteidiger wie pure Nörgelei wirken. Es gehört zum Berufsbild von Rechtsanwälten, dass sie Gerichte nerven. Kritische Fragen und kritische Anträge zu stellen, ist eine wesentliche Aufgabe von Verteidigern. Sie müssen sich nicht dem Wunsch nach schnelleren Verfahren unterordnen, weil sie die Grundrechte von Angeklagten und Opfern geltend machen. Die geplante Reform der Bundesregierung, die euphemistisch „Modernisierung des Strafverfahrens“ heißt, ist daher grundfalsch. Die Juristen kennen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Darin wird geprüft, ob ein Gesetz erforderlich ist. Aber zwei außergewöhnliche Verfahren (NSU und Loveparade) ergeben keine Notwendigkeit, den Gesamtbetrieb zu reparieren. Die Reform zeugt von mangelnder Kenntnis der Gerichtspraxis.

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