Kommentar zum Kampf gegen Hass im Internet Gut gemeint

Meinung | Berlin · Die Bundesregierung verschärft Gesetze, um der Hasskriminalität im Netz Herr zu werden und extremistische Gewalt zu bekämpfen. Die Beschlüsse von gestern sind vielleicht ein Anfang, kommentiert GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.

 Eine Aktivistin steht mit einem Plakat mit der Aufschrift «Hass ist keine Meinung» am Eingang zum Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen.

Eine Aktivistin steht mit einem Plakat mit der Aufschrift «Hass ist keine Meinung» am Eingang zum Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Der Staat muss die Rechte seiner Bürger schützen. Dazu gehören ganz wesentlich die Persönlichkeitsrechte, das Grundgesetz spricht etwas altmodisch von der Ehre, die es da zu verteidigen gilt. An Gesetzen, die den schmalen Grad zwischen Beleidigung und erlaubter Meinungsäußerung bearbeiten, ist kein Mangel. Es ist daher ein wenig erstaunlich, wenn die Bundesregierung mit Blick auf den entfesselten Hass in Internetforen jetzt auf den Gedanken verfällt, die Gesetze noch einmal zu verschärfen.

Der Ansatz ist ja nicht falsch, aber das Problem ist doch die fehlende Verfolgung von Tätern. Die können sich bisher hinter der dickfelligen Verantwortungslosigkeit internationaler Plattformen verstecken und das gemächliche Tempo und geringe Interesse deutscher Strafverfolgungsbehörden sowie die seltsamen Entscheidungen deutscher Gerichte nutzen. Wenn Renate Künast am Ende eines langen Instanzenweges gesagt bekommt, sie sei ja gar nicht beschimpft worden, obwohl das sonnenklar ist, dann spricht das Bände. Was die neuen Gesetze hier verbessern werden, bleibt unklar. Ohne Durchsetzung durch Polizei und Justiz bleiben sie bedrucktes Papier.

Man wird den Eindruck  nicht los,  dass hier wieder einmal  nur Handlungsbereitschaft simuliert wird. Vielleicht steigt die Wahrscheinlichkeit ein wenig, dass Beleidigungen und Morddrohungen öfter mal bei der Polizei landen.  Die Regelungen werden jedoch zu Massendelikten führen, die von den Gerichten vermutlich verfolgt werden wie heute Ladendiebstahl - nämlich  meistens so gut wie gar nicht. Die Justiz hat die Herausforderung durch das Netz und alle,  die es missbrauchen, vielleicht gerade erst erkannt. Dass sie etwas ausrichtet, ist kaum zu erwarten. Der Staat muss also deutlich mehr tun, wenn er die Rechte seiner Bürger schützen will. Die Beschlüsse von gestern sind vielleicht ein Anfang.

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