Kommentar Generalbundesanwalt - Ranges Geheimnis

Berlin · Zwei Blogger und ein Staatsgeheimnis. Und schon hat Generalbundesanwalt Harald Range ein Problem. Pressefreiheit ist ein hohes, ein unveräußerliches Gut. Ein Verfahren gegen Vertreter der vierten Macht im Staate, wie sie Range geprüft hat, das ist schon etwas.

Doch womöglich kommt Range abschließend noch zu dem Ergebnis, dass es in diesem Fall, den Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen angezeigt hatte, um zu wenig Staat und allenfalls um zu viel Dienstgeheimnis ging.

Range hat das Pech, dass er im Fall der beiden Blogger an seiner eigenen, jedenfalls an der von der Öffentlichkeit gefühlten Passivität gemessen wird. War er als Chefankläger beim Bundesgerichtshof wegen der mutmaßlichen Ausspähung des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch den US-Geheimdienst NSA über Monate mehr als zaghaft, zeigte Range im Falle des Internetblog "netzpolitik.org" unerwarteten Jagdinstinkt. Vielleicht zu viel. Inzwischen hat der Generalbundesanwalt, nach einigen Zweifeln, das Verfahren wegen Landesverrats ausgesetzt, wenn auch noch nicht eingestellt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Range frühzeitig von den Ermittlungen gegen die zwei Journalisten abgeraten haben. Hoffentlich. Dass der Staat freie Medien an die strafrechtliche Kette legt, ist spätestens seit der "Spiegel"-Affäre vor mehr als einem halben Jahrhundert höchst heikel. Der Journalist als Staatsfeind!? Absurd. Verfassungsschutzpräsident Maaßen hat den Fall ins Rollen gebracht, Range hat ihn jetzt am Bein. Wie er es lösen will, bleibt Ranges Geheimnis.

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