Kommentar zum Kreislauf-Wirtschaftsgesetz Für Euphorie zu früh

Meinung | Brüssel · Das Kreislauf-Wirtschaftsgesetz bringt Schwung in den Grünen Deal der EU. Nach fünf verlorenen Jahren, in denen sich kein Hersteller um die Auflagen der EU gekümmert hat, könnte nun tatsächlich etwas passieren, findet unser Autor.

   In einer Paket-Zustellbasis steht eine LKW-Ladung voller Pakete.

In einer Paket-Zustellbasis steht eine LKW-Ladung voller Pakete.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Dieses Papier bringt Schwung in den Grünen Deal der EU. Denn die Brüsseler Kommission hat mit großer Gründlichkeit die Produktpalette unserer Gesellschaft auf Wiederwendbarkeit, Rohstoffverbrauch und CO2-Belastungen bei der Herstellung durchleuchtet. Herausgekommen ist zwar vieles, was bereits 2015 in dem damaligen Gesetz zur Kreislaufwirtschaft enthalten war – wie das „Recht auf Reparatur“.

Aber nach fünf verlorenen Jahren, in denen sich kein Hersteller um die Auflagen der EU gekümmert hat, könnte nun tatsächlich etwas passieren. Denn es kann ja nicht sein, dass wir (elektronische) Geräte, Kleidung oder Autos erwerben, die schon am Verkaufstag ihren unaufhaltbaren Alterungs- und Verfallsprozess beginnen. Natürlich werden wieder viele Hersteller aufjaulen, bis sie merken, dass es durchaus Geschäftsmodelle gibt, die einen großen Teil ihres Umsatzes nicht aus der Abgabe eines Gerätes beziehen, sondern aus den späteren Service-Leistungen – wie bei Autos.

Es ist an der Zeit, die verbauten Rohstoffe zurückzugewinnen, die Produkte so weit wie eben möglich wiederverwertbar zu konstruieren. Im Hintergrund der Brüsseler Entwürfe steht der Gedanke, dass Waren nicht mehr nur Wegwerf-Artikel sein dürfen. Ihre Bestandteile und übrigens auch der Ressourcenverbrauch bei der Produktion müssen sich lohnen, indem sie länger im Kreislauf aus Herstellung und Benutzung verbleiben.

Für Produzenten und Einzelhandel ist das eine große Umstellung. Bei allem Lob für diese Reform der Europäischen Union ist es aber zu früh für Euphorie. Die Vorlage wurde zwar am Mittwoch von vielen Seiten als mutig gewürdigt. Um aber verbindlich zu werden, sind nicht nur Mehrheiten im weiteren parlamentarischen Verfahren nötig.

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