Kommentar Fluggast-Daten - Widerspruch in sich

Fliegen Sie ruhig, Ihre Daten sind schon da. So soll der Luftverkehr künftig auch in der EU aussehen. Die Pläne für eine Erfassung aller Passagierinformationen wurden im Zeichen der Gefahren, die von heimkehrenden IS-Dschihadisten ausgehen, wieder hervorgeholt.

Aber wirklich weiter ist man nicht gekommen. Denn die ehernen Grundsätze des Datenschutzes, die das höchste Gericht der EU in diesem Jahr festgeschrieben hat, sind nicht einfach zu überwinden.

Eine breite Sammlung aller Fluggast-Daten, die wie mit dem Rasenmäher eingesammelt werden, widerspricht den europäischen Werten. Aber wie soll man nach Unbekannten gezielt suchen, so lange sie unbekannt sind?

Dass die EU nun genau diese Datenkrake installieren will, für deren Einführung man die USA vor Jahren noch verurteilte, bedeutet schon einen Widerspruch in sich. Nun ist genau jenes Kunststück gefragt, das Washington nicht geschafft hat: eine effektive Sicherheitskontrolle, die die Grundsätze des Datenschutzes nicht verletzt.

Das wäre möglich, wenn man Erkenntnisse aus allen Quellen zusammenführt und dann zielgenau recherchiert. Am Grundproblem des Umgangs mit persönlichen Informationen im Räderwerk der Sicherheitsbehörden hat sich seit den Anschlägen auf New York und Washington 2001 nämlich nicht viel geändert: Nicht die Menge der Daten entscheidet, sondern ihre Aufbereitung und Auswertung. So lange solche Fragen in einer Datenschutz-Grundverordnung nicht geklärt sind, darf es kein Abkommen über die Erfassung Fluggast- Daten geben.

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