Kommentar Flüchtlingsausweis - Geordnetes Verfahren

Ohne Nachweis keine Leistung, ohne Ausweis kein Asylverfahren. Die Zahl von einer Million Flüchtlingen in diesem Jahr in Deutschland sprengt alle bislang gekannten Dimensionen.

Sie überfordert Behörden, sie führt speziell für die Schutzsuchenden zu teilweise untragbaren Zuständen - gerade in Berlin, wo sich die Landesregierung bei der Flüchtlingsunterbringung blamiert.

Der Flüchtlingstreck aus Irak, Syrien und Afghanistan nach Europa und nach Deutschland, der noch lange nicht zu Ende ist, hat ungeordnete und nicht registrierte Einreisen produziert. Offene Aufnahme, aber mancherorts auch allzu offenes Chaos. Dass sich Flüchtlinge in Eigenregie den Ort ihrer Aufnahme zuweisen, ist ein Unding. Es ist ein für ein funktionierendes Staats- und Gemeinwesen nicht akzeptabler Zustand. Bund und Länder mussten reagieren.

Die große Koalition hat nun ein Gesetz für einen besseren Austausch der Daten von Flüchtlingen geschaffen sowie ein amtliches Dokument, den sogenannten Flüchtlingsnachweis. Was das bringt? Wenn vor allem die neue Datenbank Asylverfahren beschleunigt und für mehr Klarheit dafür sorgt, wer überhaupt im Land ist, hilft dies allen: den Flüchtlingen ebenso wie der Mehrheitsgesellschaft und den Behörden.

Wer in diesem Zusammenhang von Überwachungsstaat spricht, hat Paranoia. So wie sich jeder Einwohner beim Meldeamt registrieren muss, müssen selbstverständlich auch Flüchtlinge registriert werden. Es hilft ihnen selbst: Für bessere Unterkunft und für schnellere Integration, wenn sie bleiben dürfen.

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