Kommentar zum Bundesverfassungsgericht Euro-Zone vollenden

Meinung | Brüssel · Wer das Urteil also ernst nimmt, muss die Euro-Zone endlich vollenden, anstatt sie im Rohbau stehen zu lassen, meint der Autor.

 Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg.

Ein Schild mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'union Européene» steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Es wäre leichtsinnig, in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Art Prestigekampf mit dem obersten EU-Gerichtshof in Luxemburg zu sehen. Der Streit um das milliardenschwere Aufkaufen von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) geht tiefer. Denn genau genommen zweifelt Karlsruhe die Zuständigkeit des Luxemburger Hofes für die EU gar nicht an, behält sich aber sehr wohl das Recht vor, die Auswirkungen der dort legitimierten Entscheidung für Deutschland zu überprüfen. Das ist sein Auftrag, der auch nicht durch europäische Verträge ausgehebelt werden kann. Trotzdem stimmt das Zusammenspiel nicht, weil Karlsruhe in diesem Richterspruch die Rechtsprechung des EuGH als nicht bindend für die Bundesrepublik hinstellt, was unterm Strich geradezu eine Einladung auch an andere Regierungen ist, das Gleiche zu tun. Damit verliert die EU ihre höchstrichterliche Instanz, den unabhängigen Schiedsrichter zwischen den oftmals zerstrittenen Mitglied­staaten.

Dennoch halten die Verfassungsrichter der Währungsunion auch einen Spiegel vor. Denn sie werfen den 19 Euro-Regierungen jene Defizite einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik vor, die tatsächlich bestehen. Dass die EZB einschreiten und mit der Geldpolitik marode Länder retten musste, ist ein Ergebnis der Tatsache, dass man es versäumt hat, ein Währungsgebiet herzustellen, in dem die gleichen ökonomischen Bedingungen herrschen. Wer das Urteil also ernst nimmt, muss die Euro-Zone endlich vollenden, anstatt sie im Rohbau stehen zu lassen.

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