Kommentar zur Wahlrechtsreform Eine Blamage fürs Parlament

Meinung | Berlin · Das Parlament ist so groß wie nie, doch der Bundestag findet keine gemeinsame Position für die Wahlrechtsreform. Peinlich nennt dies unsere Autorin, bei der Wahlrechtsreform steht auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie in Frage.

 Der deutsche Bundestag.

Der deutsche Bundestag.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Es ist keinem Bürger mehr zu erklären, warum es dem Bundestag nach Jahren der Diskussion nicht gelingt, das Wahlrecht so zu reformieren, dass das Parlament wieder auf die vorgesehene Zahl von rund 600 Abgeordneten schrumpft. Diese Zahl ist übrigens schon üppig bemessen für ein Volk von gut 80 Millionen Bürgern. Aktuell haben wir das zweitgrößte Parlament der Welt, nur der Volkskongress der Chinesen versammelt mehr Menschen. Höchste Zeit zum Handeln.

Keine Frage: Eine Demokratie, die etwas auf sich hält, braucht ein gut ausgestattetes und mächtiges Parlament. Aber Qualität bemisst sich bekanntlich nicht in Größe. Im Gegenteil: Je mehr der Bundestag anschwillt, desto mehr wächst auch die Gefahr, dass er arbeitsunfähig wird, dass die internen Abstimmungsprozesse immer langwieriger werden und sich die Abgeordneten gegenseitig auf den Füßen herumstehen. Ganz abgesehen davon, sei angemerkt, dass das Parlament von Steuergeldern finanziert wird.

Der nächste Wahltermin kommt nicht überraschend. Umso peinlicher ist es für den Bundestag und seine Protagonisten, dass es nicht gelungen ist, sich auf eine Reform des Wahlrechts zu einigen. Zumal die Debatte schon aus der vergangenen Wahlperiode in diese vertagt worden ist.

Es geht um mehr als um die Frage, ob im kommenden Bundestag 600, 700 oder 800 Abgeordnete sitzen. Bei der Wahlrechtsreform steht auch die Glaubwürdigkeit der Demokratie in Frage. Wenn es nötig ist, den Bürgern etwas zuzumuten, ist bislang immer eine Einigung gefunden worden. Wenn es aber darum geht, dass sich die Parteien selbst etwas zumuten müssen, fehlt die Entschlusskraft.Um die Schuldigen beim Namen zu nennen: Die am wenigsten rühmliche Rolle in diesem Trauerspiel nimmt die CSU ein. Ohne eine Zusammenlegung von Wahlkreisen wird man das Problem nicht in den Griff bekommen. Die CSU ist aber nicht bereit, auch nur auf ein einziges Mandat zu verzichten. Gewiss: Die Direktmandate sind wichtig, damit Bürger Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten pflegen können. Doch wenn sich das Wahlverhalten ändert und es mehr und stärkere Parteien gibt, die fast ausschließlich über Liste in den Bundestag einziehen, dann können die Abgeordneten diesen Wandel nicht durch die Blockade einer Wahlrechtsreform aufhalten.

So lange die Abgeordneten das sprichwörtliche Bild vom Sumpf abgeben, in dem man besser nicht die Frösche fragt, wie dieser trocken zu legen sei, wird der Frust in der Bevölkerung wachsen. Sollte 2021 nach altem Wahlrecht gewählt werden, wird der Schaden für den Politikbetrieb insgesamt durch die dadurch steigende Parteienverdrossenheit groß sein.

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