Kommentar Die Steuerpläne für den Freiwilligendienst - Ab in die Tonne!

Freiwillig Dienst leisten und für diese Freiwilligkeit auch noch Steuern zahlen. Ist das gerecht? Seit die Pflicht zum Wehrdienst beziehungsweise zum Zivildienst ausgesetzt ist, rücken junge Frauen und Männer aus (relativ) freiem Willen in die Kasernen ein, melden sich bei sozialen Hilfsdiensten oder für das Freiwillige Ökologische Jahr.

Das ist gut für die Dienste, gut für die Bundeswehr, gut die Menschen in Pflege- und Altenheimen, überhaupt ist es gut für den Kitt in dieser Gesellschaft. Doch nichts ist so gut, als dass findige Referenten nicht doch noch eine Lücke im System finden würden.

Im Bundesfinanzministerium haben gut acht Monate nach dem Start der Freiwilligendienste Steuerexperten heraus gefunden, dass Freiwilligkeit nicht vor Steuerpflicht schützt. Anders also als zu Zeiten der Dienstpflicht, als der Staat junge Männer zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet hat, ihnen aber keinen Zwang auferlegte, auch noch Steuern für diese Pflicht abzuführen. Und jetzt das: Freiwillige sollen Steuern zahlen, gar nicht freiwillig.

Formal mögen die Referenten im Bundesfinanzministerium im Recht sein. Auch Einkünfte aus Arbeit in Freiwilligen Diensten seien wie Einkünfte aus anderer Arbeit zu besteuern. Nur was ist das für ein Signal? Die meist jungen Frauen und Männer, die für den Dienst an der Gesellschaft und für ein Plus an Lebenserfahrung ihre Karriere nach hinten verschieben, sollen für ihre Freiwilligkeit Steuern bezahlen.

In einem reichen Land wie Deutschland! Was es jetzt braucht, ist politischer Wille, diesen Entwurf schnellstmöglich zu entsorgen.

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