Kommentar zur Ausweisung von Straftätern Die Härte des Staates

Es regiert: die harte Hand. Zwölf Tage nach der Silvesternacht von Köln zieht die große Koalition als Reaktion auf eine Welle von berechtigter Empörung, Hunderten Anzeigen belästigter Frauen und gefühlter Ohnmacht die juristischen Daumenschrauben an.

Straffällig gewordene Ausländer und Asylbewerber sollen künftig schneller ausgewiesen werden können als bislang. Künftig sollen sich schon niedrige Freiheitsstrafen auf deren Bleibeperspektive auswirken.

Die politischen Entscheider im Bund handeln jetzt schnell, weil sie ahnen, dass das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger bedroht ist. Und nicht zu vergessen: In zwei Monaten stehen drei wichtige Landtagswahlen an. CDU wie SPD haben jedes Interesse, ein Erstarken der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland zu verhindern. Doch der Ehrlichkeit halber muss auch gesagt werden: Schärfere Gesetze bedeuten noch lange nicht, dass straffällig gewordene Ausländer auch tatsächlich in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Was, wenn Länder wie Afghanistan oder Marokko eine Wiederaufnahme ihrer von Deutschland ausgewiesenen straffällig gewordenen Staatsbürger verweigern?

In diese hochbrisante Gemengelage mischt auch die bayerische Staatsregierung munter ihr Pulver. Sie hält sich - auf der Basis eines Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio - die Option einer Klage gegen den Bund offen. Man stelle sich vor: Ministerpräsident Horst Seehofer verklagt Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen deren Asylpolitik. Es wäre das Ende dieser Koalition. Doch Seehofer liebt Drohkulissen.

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