Die Debatte um ein NPD-Verbot: Jetzt oder nie

Die Debatte um ein Verbot der NPD ist exemplarisch für den Umgang des Staates mit dem Rechtsextremismus. So blind staatliche Stellen ganz offenbar auf dem rechten Auge waren, so unprofessionell sind sie über all die Jahre mit den Vorarbeiten für ein NPD-Verbot umgegangen.

Das Verbot dieser Partei im Jahre 2003 scheiterte genau daran. Das Bundesverfassungsgericht kam gar nicht dazu, die Frage zu prüfen, ob die NPD verfassungswidrig ist. Drei von sieben Verfassungsrichtern des Zweiten Senats sahen vielmehr in der Gefahr einer "fehlenden Staatsferne" der Partei ein Verfahrenshindernis.

Auf deutsch: Die Richter konnten nicht mehr unterscheiden, welche NPD-Materialien genuin NPD waren und welche unter tatkräftiger Hilfe von V-Leuten entstanden waren.

Schon damals erwies sich also das System der systematischen Unterwanderung der NPD durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nicht als Hilfe im Kampf gegen den Rechtsextremismus, sondern als entscheidende Belastung. Geändert wurde daran seitdem dennoch wenig. Es blieb bei der Behauptung, dass V-Leute zur Prophylaxe unerlässlich seien. Nur durch sie sei frühzeitig erfahrbar, was die Partei plane.

Das Argument hat, was die NPD anbelangt, nie gezogen. Und es hat sich, was den rechten Terror angeht, sogar als falsch erwiesen.

Die Behauptung steht im Raum, dass V-Männer von geplanten Terrortaten wussten und nicht eingriffen. Ein Riesenskandal, wenn die Ermittlungen das bestätigen sollten. Unter dem Strich heißt das: Sowohl was das Gericht angeht als auch die Partei und den rechten Terror, hat die Tätigkeit der V-Leute geschadet, nicht genutzt.

Fairerweise muss man sagen: soweit bekannt. Wenn es denn stimmt, dass die Existenz der V-Leute vor acht Jahren das Hindernis für das Verbotsverfahren war, kann deshalb die Konsequenz nur lauten: raus mit ihnen.

Denn politisch ist nach diesem Herbst mit all seinen Erkenntnissen über den neuen braunen Terror in Deutschland klar: Die NPD muss verboten werden. Es ist unerträglich zu wissen, dass eine Partei, die diese Demokratie bekämpft, mit Staatsgeldern unterstützt wird oder dass die Polizisten dieses Staates die Aufmärsche dieser Partei schützen müssen.

Gewiss: Ein Verbotsverfahren hat hohe Hürden. Verfassungsfeindliche Gesinnung reicht nicht, verfassungswidriges Handeln muss nachgewiesen werden.

Aber wer sagt eigentlich, dass Parteitagsbeschlüsse bei Parteien kein Handeln sind? Mehr Mut in der Argumentation kann also nicht schaden. Zumal es ja im politischen Raum kaum Zweifel gibt, dass die NPD verfassungswidrig ist.

Eines allerdings muss auch klar sein: Eine Konzentration der Debatte auf ein NPD-Verbot wäre eine gefährliche Verengung. Für den Kampf gegen den rechten Terror ist damit noch nichts gewonnen, überhaupt nichts.

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