BND-Affäre - Die Lauscher

Berlin · Geben und Nehmen, das hat BND-Präsident Gerhard Schindler zu Beginn dieser turbulenten Woche so schön gesagt, gehöre nun einmal zum Geschäft unter Geheimdiensten. Geben und Nehmen gehört auch zum Kern des Betriebes zwischen Regierung und Parlament.

Die im Bundestag vertretenen Fraktionen, erst recht die der Koalition, haben Anspruch auf Aufklärung. Die Koalitionsfraktionen sichern der Regierung die Macht. Dazu, aber auch sonst müssen Volksvertreter wissen, worüber sie entscheiden. Im Namen des Volkes.

Was das im Falle der BND-Affäre bedeutet? Die Bundesregierung hat den Abgeordneten, mindestens dem Parlamentarischen Kontrollgremium wie auch dem NSA-Untersuchungsausschuss, unverzüglich und umfänglich darüber Auskunft zu geben, über welche Suchbegriffe der deutsche Auslandsgeheimdienst BND dem US-Geheimdienst NSA mutmaßlich geholfen hat, nach interessanten Informationen über europäische Konzerne, Institutionen und Politiker zu suchen. Darüber zuerst artig die Erlaubnis der US-Regierung einzuholen, ist ein Unding.

Gerne verweisen die Geheimdienste darauf, es müsse erst einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden. Ein schöne Nebelkerze ist das, so schön wie der Sachverhalt. Wenn der BND der NSA nicht zu Diensten war, was niemand ernsthaft annimmt, kann die Suchliste auch keinen Schaden angerichtet haben. Also bitte, Ende der Geheimniskrämerei. Deutschland muss sich vor den USA nicht kleiner machen als es ist. Es ist eine bedeutende Mittelmacht, und so darf es auch getrost auftreten.

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