Kommentar zur neuen Arbeitszeitverordnung Ausgeruhte Polizisten

Meinung | Bonn · Die Ausführung einer EU-Richtlinie zum Arbeitsschutz macht die gewohnten Schichtdienste bei der Bonner Polizei obsolet. Die entstehende Lücke will die Behördenleitung mit Beamten aus anderen Bereichen des Präsidiums ausfüllen.

Hat hier mal wieder starre EU-Bürokratie zugeschlagen und fernab jeden Gespürs für die Praxis an den Betroffenen vorbei gearbeitet? Auf den ersten Blick scheint es sich so zu verhalten mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, die im Bonner Polizeipräsidium nun für alle Beamten im Wach- und Streifendienst durchschlägt.

Wo bei der Planung der Schichten bislang weitgehend auf persönliche Vorlieben und familiäre Situation des Einzelnen eingegangen werden konnte, ist diese Flexibilität nunmehr stark eingeengt. Das gefällt naturgemäß nicht jedem. Vermutlich ahnten die früheren Landesregierungen schon, welch mühsame Diskussionen die Umsetzung hervorrufen würde – und haben die gesetzliche Ausgestaltung fast anderthalb Jahrzehnte vor sich hergeschoben.

Nun aber ist die Landesverordnung da und gibt Gelegenheit, auch auf ihre positiven Seiten zu blicken: So mag der Wechsel vom Spät- in den darauf folgenden Frühdienst bei vielen Beamten beliebt gewesen sein, weil sich damit rasch viel Arbeitszeit sammeln ließ. Ob dieses Modell oder – um ein anderes Beispiel zu nennen – eine Woche voller Nachtschichten auf Dauer der Gesundheit dienen, steht auf einem anderen Blatt.

Diesen Aspekt greift übrigens auch die Gewerkschaft der Polizei auf, die ihr Ohr in der Regel näher an den Polizisten hat als die EU-Kommission. Auch dürfte es auf dem Ausbildungsmarkt manchen Aspiranten geben, auf den die geübte Praxis im Umgang mit den Wechseldiensten eher abschreckend wirkt. In dessen Augen dürfte die Attraktivität des Polizeiberufs nun steigen. Und so sehr sich Polizisten nun auch über das wegfallende Gewohnheitsrecht ärgern: Der Öffentlichkeit ist an ausgeruhten und gesunden Ordnungshütern in jedem Fall gelegen.

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