Kommentar Auf einen prominenten - Überfällig

Fall folgt eine vergleichsweise schnelle Reaktion. Gut zehn Monate nach Bekanntwerden der Causa Sebastian Edathy hat der Bundestag das Sexualstrafrecht verschärft.

Ein bemerkenswertes Arbeitstempo, vor allem, was den politischen Willen zu dieser Gesetzesänderung angeht. Die Novelle wäre auch ohne die Affäre Edathy, die für den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten juristisch noch nicht ausgestanden ist, grundsätzlich notwendig gewesen. Doch so hat der von Strafermittlern aufgedeckte Kontakt eines Mandatsträgers zu einem kanadischen Kinderpornografie-Versandhändler ein Thema aus dem Schweigen in die öffentliche Debatte geholt. Dies zumindest ist das Gute an einem Fall aus der Halbwelt der Kinderhändler und Seelenverkäufer.

Kinderpornografie ist eines der abscheulichsten und auch skrupellosesten Verbrechen, weil sich stärkere Erwachsene an Wehrlosen und Schutzbefohlenen vergehen. Sie wissen um ihre Macht. Sie leben sie aus. Im geschützten Raum des Internets, obskurer Tauschbörsen und dunkler Clubs. Sie können darauf vertrauen, dass die missbrauchten Kinder nicht sprechen werden. Mit wem auch, wenn ihre Eltern deren Körper verkaufen? Die Opfer leiden meist ein Leben lang an den Folgen. Irreparabel.

Cyberkontakte, Nacktfotos, Posing-Bilder. Die Wunschkataloge sind voll. Sie werden bedient und nachgefragt. Nur nach den Seelen der Kinder fragen die Kunden wie auch ihre Verkäufer nicht.

Ob sich Pädophile von ihrer perversen Lust abbringen lassen, weil das neue Sexualstrafrecht die Höchststrafe von bislang zwei Jahren Gefängnis auf künftig drei Jahre Freiheitsentzug erhöht, ist fraglich. Aber: Das neue Recht schützt Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen, weil künftig beispielsweise sogenannte "Posing"-Bilder eindeutig als kinderpornografisches Material gelten oder sich auch jeder strafbar macht, der Mädchen und Jungen nackt am Strand fotografiert und diese Aufnahmen dann verkauft oder damit handelt.

Auch der Begriff des Schutzbefohlenen wird eindeutiger gefasst. Ein Vertretungslehrer wird sich also nicht mehr darauf berufen können - wie in einem Fall geschehen und vom Gericht wegen dieser Rechtslücke tatsächlich freigesprochen - , dass er mitnichten sexuelle Handlungen an einem Schutzbefohlenen vollzogen habe, denn er sei ja nur als Vertretung in der Klasse gewesen. Kurz: Der Raum, in dem Kinderpornografie wegen unklarer Rechtslage nicht mit Strafe belegt werden kann, wird kleiner. Die Grauzone aber wird bleiben.

Kinder und Jugendliche sind in jeder Hinsicht die Zukunft einer Gesellschaft: emotional, intellektuell, materiell. Kinder zu schützen ist Pflicht, genauso wie das Verfolgen ihrer Peiniger Gebot sein muss. Denn wer zerstört schon seine Zukunft?

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