Kommentar zur Grundsteuerreform Keine Gerechtigkeit

Meinung | Berlin · Der Bundestag hat am Freitag nach langem Ringen mit den Ländern Neuregelungen bei der Grundsteuer verabschiedet. Auch die neuen Regeln führen zu regionalen Ungleichbehandlungen, kommentiert Birgit Marschall.

 Monatelang verhandelten Bund, Länder und Parteien um eine Reform der wichtigen Grundsteuer - das betrifft Hunderttausende Hauseigentümer und Mieter.

Monatelang verhandelten Bund, Länder und Parteien um eine Reform der wichtigen Grundsteuer - das betrifft Hunderttausende Hauseigentümer und Mieter.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Bundestag hat nach langwierigen, nervenzehrenden Verhandlungen von Bund und Ländern kurz vor dem Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist eine Reform der Grundsteuer verabschiedet, die zwar besser ist als nichts, die aber insgesamt nicht als gelungen gelten darf. Denn auch die neuen Regeln führen zu regionalen Ungleichbehandlungen, die wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz schwerlich vor dem Verfassungsgericht durchgehen dürften, wenn es in Zukunft über neue Verfassungsklagen urteilen muss, die bereits angekündigt wurden.

Nach der Reform können Häuser in vergleichbaren Lagen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart oder München völlig unterschiedlich besteuert werden, weil jedes Bundesland die Methode der Besteuerung künftig selbst wählen darf. Das schafft neue Ungerechtigkeiten in Deutschland.

Der Flickenteppich macht die Besteuerung von Grund und Boden für Bürger und Wohnungsinvestoren künftig noch undurchschaubarer, als sie bereits jetzt ist. Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr als bisher bezahlen müssen, hängt von der Entscheidung ihrer Landesregierung ab, welche Besteuerungsmethode gewählt wird – und von ihrer Kommune, die den dazugehörigen Hebesatz festlegt.

Viele Städte erhöhen die Hebesätze schnell noch vor der ab 2025 geltenden neuen Berechnungsmethode, damit sie später nicht am Pranger stehen.

Eine alternative, bessere Lösung als diese war zwischen Bund und Ländern und zwischen den Parteien links und rechts jedoch nicht möglich. FDP und Grüne, deren Stimmen für die Einführung der neuen Länder-Öffnungsklauseln im Grundgesetz nötig waren, wollten am Ende auch nicht die Verantwortung dafür tragen, dass die Reform noch scheitert. Aus diesem Grund stimmten sie zum Schluss einer langen Verhandlungsstrecke zähneknirschend dafür.

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