Kommentar zu Internet-Dienstleistern Hilfreiche Dienste
Meinung | Berlin · Internet-Dienstleister bewegen sich bislang in einer rechtlichen Grauzone - nun prüft der Bundesgerichtshof das umstrittene Geschäftsmodell. Der rechtsrahmen muss der digitalen Welt angepasst werden, kommentiert Wolfgang Mulke.
Es ist zwar noch offen, ob der Bundesgerichtshof die Tätigkeit von Rechtsdiensten im Internet einschränken oder erlauben wird. Diese Entscheidung fällt zu einem späteren Zeitpunkt. Klar ist aber, dass die Dienste für viele Verbraucher ein willkommenes Hilfsangebot darstellen. Deshalb sollte unabhängig vom Urteil der aus der früher analogen Welt stammende Rechtsrahmen den digitalen Welt angepasst werden. Denn leichter und günstiger können Kunden Ansprüche gegen Unternehmen kaum durchsetzen, gerade wenn es um im Einzelfall kleine Beträge geht.
Inzwischen haben sich Rechtsdienste in verschiedenen Sparten gegründet. Das Prinzip ist einfach. Sie prüfen etwa die Ansprüche von Flugreisenden auf eine Entschädigung. Steht dem Kunden eine Ausgleichszahlung zu, treibt der Dienst das Geld notfalls per Klage ein und erhält dafür im Erfolgsfall einen Teil der Entschädigung. Es gibt für die Verbraucher kein finanzielles Risiko und der Aufwand einer individuellen Klage entfällt. Für ein paar Euro zieht kaum jemand vor Gericht. Das juristische Prozedere kostet viel Zeit und bei einer verlorenen Klage auch noch Geld. Deshalb füllt das Angebot der Rechtsdienstleister eine Lücke in der Rechtspraxis.
Allzu oft kalkulieren Unternehmen Entschädigungsansprüche von Kunden ein und sitzen diese Forderungen aus. Sie wissen, dass kaum jemand hartnäckig den Instanzenweg beschreitet. Bei einigen Fluggesellschaften war dies zum Beispiel die Regel. Unter dem Strich profitieren die Firmen von ihrem Fehlverhalten, weil sie dafür nicht voll und ganz finanziell gerade stehen müssen. Das Risiko, durch Rechtsdienste massenweise zur Zahlung gezwungen zu werden, wird das Verhalten unseriöser Unternehmen über kurz der lang verändern. Dafür müssen die noch jungen Dienste aber auch einen klaren rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das ist nicht der Job von Richtern, sondern der von Politikern.