Affäre um Dienstwagen Massive Vorwürfe gegen Sinziger Ex-Bürgermeister

SINZIG · Die Stadt Sinzig legt ein elfseitiges Begründungsschreiben vor. Darin wird das frühere Stadtoberhaupt starken Vorwürfen ausgesetzt. Die Stadt will Kroeger nicht entlasten.

Die Stadt Sinzig legt nach: Da die Kommunalaufsicht eine schriftliche Begründung von der Stadt angefordert hatte, warum sie ihrem früheren Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) für das Haushaltsjahr 2016 im Juni diesen Jahres keine Entlastung erteilt hatte, legte Bürgermeister Andreas Geron nun ein elf-seitiges Begründungsschreiben vor, das der Stadtrat am Donnerstag absegnen soll.

Darin werden massive Vorwürfe zusammengefasst, die sich insbesondere mit der sogenannten Dienstwagenaffäre beschäftigen. Kroeger wird bekanntlich vorgeworfen, seinen Dienstwagen privat genutzt, die sich daraus ergebenden Vorteile nicht versteuert und insgesamt falsch abgerechnet zu haben. Auch sei die Beschaffung des Fahrzeuges zu teuer, zumindest unwirtschaftlich, gewesen.

„Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößen gerechtfertigt“, heißt es gleich zu Beginn in der Begründung.

Dies sehe der Stadtrat Sinzig in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Kroeger im Haushaltsjahr 2016 als gegeben an. Das Verhalten des Ex-Bürgermeisters habe erhebliche finanzwirtschaftliche Auswirkungen, „die zum Teil bis heute nicht ausgeräumt sind“.

Stadt Sinzig spricht von einem erschütterten Vertrauen

Wörtlich heißt es weiter: „Wir billigen die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Herrn Kroeger im Jahre 2016 nicht. Sie verdient insgesamt nicht unser Vertrauen. Nach unserer Auffassung beachten wir bei der Nichtentlastung auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.“ Es handele sich vorliegend um „kleinere und um größere Unzulänglichkeiten“, die insgesamt, „aber auch zum Teil im Einzelnen nach unserer Auffassung schwerwiegende Unkorrektheiten darstellen und auch bei objektiver Betrachtung die Vertrauensgrundlage erschüttern“.

Kroeger habe „gegen kommunalverfassungsrechtliche, haushaltsrechtliche und weitere Bestimmungen verstoßen“. Hinzu kämen unwirtschaftliches Verhalten und Schäden für die Stadt. Ein Teil der Schäden seien erst infolge der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) und zum Teil des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) egalisiert worden. Das Prüfungsverfahren des Rechnungshofes sei bis heute nicht abgeschlossen.

„Wir beanstanden Verstöße im Zusammenhang mit der Dienstwagennutzung. Herr Kroeger hat mit der Ersten Beigeordneten eine nicht gesetzeskonforme Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung war Grundlage für die Beschaffung persönlicher Dienstwagen, ohne den Stadtrat zu beteiligen“, heißt es in der Begründung.

Zu hohe Aufwendungen für den Dienstwagen

Die Anrechnung der Dienstwagennutzung auf Kroegers Besoldung sei unterblieben. Die zu viel gezahlten Bezüge seien nur zum Teil erstattet worden. „Der Anteil der Privatnutzung des Dienstkraftfahrzeuges wurde auf ein Mehrfaches der Summe festgesetzt, die Kroeger anfänglich angab“, so die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage. Außerdem: Die Aufwendungen für den Dienstwagen seien zu hoch gewesen. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung sei zudem nicht belegt. Ferner habe es keine ordnungsgemäße Versteuerung des Fahrzeuges gegeben. Auch gab die Stadt den Hinweis, dass Kroegers Amtsnachfolger ganz auf einen Dienstwagen verzichte.

Abschließend hießt es: „Wir stellten ferner Unregelmäßigen in einem besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereich und Schäden für die Stadt im Zusammenhang mit der Führung eines Prozesses fest.“ Gemeint ist ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Stadt. Hier kamen mit einer Prüfung beauftragte Anwälte allerdings zu dem Schluss, dass der Stadt kein Schaden entstanden sein.

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