Zuschuss vom Fiskus für den Gärtner

Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein

  Ein Gärtner  arbeitet in einem Beet mit Kaiserkronen, Tulpen und Stiefmütterchen.

Ein Gärtner arbeitet in einem Beet mit Kaiserkronen, Tulpen und Stiefmütterchen.

Foto: dpa

Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein. Das gilt jedoch nur dann, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind.

Darauf macht die Zeitschrift "Neue Wirtschafts-Briefe" aufmerksam und beruft sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: VI R 27/01). Berücksichtigt werden können allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen. (dpa)

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