Fragen und Antworten Wie ein Asylverfahren abläuft

Bremen · Ein Asylverfahren läuft in Deutschland in mehreren Schritten ab. Zuständig sind die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 Er hat es geschafft: Ein somalischer Flüchtling hält eine Aufenthaltsgestattung in den Händen.

Er hat es geschafft: Ein somalischer Flüchtling hält eine Aufenthaltsgestattung in den Händen.

Foto: Arne Dedert

Was muss ein Asylsuchender als erstes tun?

Er muss sich als asylsuchend bei einer staatlichen Stelle melden und wird dort registriert. Dies kann etwa bei Bundes- oder Landespolizei, Bamf-Außenstellen, Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörde oder Ankunftszentren geschehen. Alle Asylsuchenden erhalten einen Ankunftsnachweis, der neben persönlichen Daten, Lichtbild und Fingerabdruck auch Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung enthält.

Wo werden Asylsuchende untergebracht?

Sie werden zunächst in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung aufgenommen und gegebenenfalls in andere Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Dieser bemisst sich an Steueraufkommen und Bevölkerungszahl.

Wo kann der Asylantrag gestellt werden?

Die für den Asylsuchenden zuständige Aufnahmeeinrichtung informiert die nächstgelegene BAMF-Außenstelle. Der Asylsuchende muss dort in der Regel persönlich den Antrag stellen. Das Bundesamt erfasst den Bewerber unter anderem mit Foto und Fingerabdrücken und gleicht die Daten mit denen des Ausländerzentralregisters sowie des Bundeskriminalamtes ab. Außerdem wird geprüft, ob ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig sein könnte. Dann würde der Antragsteller dorthin zurückverwiesen.

Wer entscheidet über den Asylantrag?

Dafür sind sogenannte Entscheider beim Bundesamt zuständig. Der wichtigste Termin im Asylverfahren ist die persönliche Anhörung des Antragstellers. Er erhält dabei Gelegenheit, seine Fluchtgründe zu schildern. Das Bundesamt entscheidet auf Grundlage der persönlichen Anhörung sowie von Dokumenten und Beweismitteln. Bei jedem Antrag prüft es auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot vorliegt. Nur wenn keine dieser Schutzformen infrage kommen, wird der Asylantrag abgelehnt. Dagegen kann der Betroffene klagen. Bei einer positiven Asyl-Entscheidung erhält er eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde.

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