Vor der Bundestagswahl Wahl-ABC: Vom aktiven Wahlrecht bis zur Zweitstimme

Berlin · Was wählt man mit der Zweitstimme? Was kostet so eine Wahl? Und was sind Social Bots? Wichtige Begriffe rund um die Bundestagswahl.

Ein Wahl-ABC vor der Bundestagswahl am 24. September.

A wie AKTIVES WAHLRECHT: Wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen deutschen Pass hat, darf wählen. Mit ihren beiden Stimmen entscheiden die Wähler und Wählerinnen über die Zusammensetzung des Bundestages. Um als Abgeordneter gewählt zu werden, muss man ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein.

B wie BRIEFWAHL: Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben mag - aus welchen Gründen auch immer -, kann auf Antrag bereits vor der Wahl per Brief abstimmen. Bei der Wahl 2013 machte fast jeder Vierte davon Gebrauch.

D wie DIÄTEN: Erfolgreichen Kandidaten winkt eine üppige Bezahlung. Als Abgeordnete erhalten sie derzeit monatlich eine steuerpflichtige "Aufwandsentschädigung" von 9542 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 4318 Euro, die nicht belegt werden muss. Auf Kosten des Steuerzahlers geht auch eine beitragsfreie Altersversorgung.

E wie ELEFANTENRUNDE: Am Wahlabend debattieren die Vorsitzenden der Bundestagsparteien im Fernsehen das Ergebnis. TV-Geschichte schrieb die turbulente "Berliner Runde" 2005, die von Journalisten von ZDF und ARD moderiert wurde. Kanzler Gerhard Schröder (SPD) wollte seine Niederlage nicht eingestehen.

F wie FÜNF-PROZENT-HÜRDE: Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht haben - es sei denn, sie erobern drei oder mehr Direktmandate (Grundmandate). Die Stimmen für die an der Hürde gescheiterten Parteien gehen verloren. So 2013 die der FDP, die mit 4,8 Prozent erstmals nicht in den Bundestag einzog.

G wie GEHEIME WAHL: Niemand soll erkennen oder kontrollieren, wie jemand wählt. Dazu dient etwa die Wahlkabine. Dort ist das Fotografieren und Filmen ausdrücklich verboten.

H wie HOCHRECHNUNG: Im Verlauf des Wahlabends liefern amtliche Teilergebnisse Hinweise auf den Ausgang. Im Unterschied zu Hochrechnungen beruhen die zuvor um Punkt 18 Uhr verbreiteten Prognosen auf der Befragung von Wählern.

J wie JUNGWÄHLER: Rund drei Millionen junge Leute dürfen erstmals den Bundestag wählen. 2013 machten sich nur etwa 60 Prozent die Mühe. Den größten Rückhalt bei den Jungwählern fand die Union, gefolgt von der SPD. Auch die Grünen wurden zweistellig.

K wie KOSTEN DER WAHL: Der Bund erstattet den Ländern für deren Gemeinden Kosten etwa für Porto und "Erfrischungsgeld" für Hunderttausende Wahlhelfer. In diesem Jahr werden schätzungsweise 92 Millionen Euro fällig.

M wie MEINUNGSMASCHINEN: Die sogenannten Social Bots können in den sozialen Netzwerken menschliche Nutzer simulieren, etwa zur politischen Stimmungsmache. Bei den vergangenen Präsidentenwahlen in den USA sorgten die Meinungsroboter für Irritationen.

N wie NICHTWÄHLER: Bei der Wahl 2013 blieben 17,6 Millionen Wahlberechtigte zu Hause, zuvor waren es mehr als 18 Millionen.

O wie ONLINE-WAHLKAMPF: Über eigene Webseiten und Angebote in sozialen Medien verbreiten die Parteien ihre Botschaften. Wie herkömmlich auf Plakaten und Veranstaltungen setzen sie auch hier auf ihr Spitzenpersonal.

P wie PARTEIENDEMOKRATIE: Die Parteien bestimmen selbst, wer auf ihren Listen kandidiert. Die für vier Jahre gewählten Abgeordneten entscheiden dann stellvertretend für die Bürger über wichtige Angelegenheiten.

R wie RECHTE VON BEHINDERTEN: Wer nur in einigen Dingen einen Betreuer braucht, darf wählen. Wer aber "in allen Angelegenheiten" betreut werden muss, darf das nicht. Das gilt auch für psychisch kranke Straftäter.

S wie SPITZENKANDIDATEN: Mit ihnen ziehen die meisten Parteien in den Wahlkampf, um ein persönliches Gesicht zu präsentierten. Beide Unionsparteien treten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Kanzlerkandidatin an, bei der SPD ist Parteichef Martin Schulz der Frontmann. Linke und Grüne haben jeweils eine Doppelspitze.

T wie TV-DUELL: Hier erlebten die Zuschauer der vier großen Fernsehsender ARD, ZDF, RTL und Sat.1 Kanzlerin Merkel und Herausforderer Schulz live im direkten Vergleich. Ein von Schulz gefordertes zweites Duell lehnte Merkel ab. Seit 2002 zählen die Fernsehduelle zu den Höhepunkten des Wahlkampfs.

Ü wie ÜBERHANGMANDATE: Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Erststimmenmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Seit 2013 werden für Überhangmandate sogenannte Ausgleichsmandate vergeben. So entspricht die Zahl aller Sitze im Bundestag wieder dem Anteil der Zweitstimmen.

U wie UNGÜLTIGE STIMMEN: Wer etwa mehrere Parteien ankreuzt oder Bemerkungen auf dem Stimmzettel macht, wählt ungültig. Das gilt auch für Menschen, die gar nichts ankreuzen. Einfluss auf das Wahlergebnis hat das alles keinen. Allerdings werden ungültige Stimmen bei der Wahlbeteiligung mitgezählt.

W wie WAHLBETEILIGUNG: Sie zeigt, wie viele an die Urnen gegangen sind oder per Brief abgestimmt haben. Zuletzt waren es nur gut 71 Prozent. Weil keine Mindestzahl vorgeschrieben ist, wäre eine Wahl auch gültig, wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause blieben.

Z wie ZWEITSTIMME: Sie wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels für die sogenannte Landesliste einer Partei angekreuzt. Nur die Zahl dieser Stimmen ist für die Sitzverteilung im Bundestag ausschlaggebend. Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidaten in den 299 Wahlkreisen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort