Versorgungslücke

Die Differenz zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der gesetzlichen Rente. Beim so genannten Eckrentner, der 45 Jahre lang berufstätig war und stets durchschnittlich verdient hat, betrug die gesetzliche Rente beispielsweise nur rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Bei kürzerer Erwerbstätigkeit fällt die Rente entsprechend niedriger aus. Durch die nachgelagerte Rentenbesteuerung wird die Lücke noch größer.

Bei vielen Arbeitnehmern schließt die Betriebsrente diese Versorgungslücke teilweise. Wenn die eigenen Ansprüche im Alter nicht zurückgeschraubt werden sollen, muss die verbleibende Versorgungslücke zwischen dem gewohnten Einkommen und der Rente durch frühzeitige private Altersvorsorge geschlossen werden.

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