Altenahr schließt sich Adenau an Verbandsgemeinderat stützt Resolution gegen geplante Bereitschaftsdienstzentrale

ALTENAHR · Zwei Resolutionen standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Altenahr. Zum einen schloss sich das Gremium der vom Verbandsgemeinderat Adenau bereits im Juli verabschiedeten Resolution an, die sich gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz wendet, beim Marienhaus Klinikum in Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) einzurichten, deren Zuständigkeitsbereich auch die Verbandsgemeinde Adenau umfasst.

Ebenfalls einstimmig billigte der VG-Rat Altenahr die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Resolution gegen den neuen EU-Richtlinienvorschlag, europaweit einheitliche Vergaberegeln für Dienstleistungskonzessionen zu schaffen und diese auch auf die kommunale Wasserwirtschaft auszudehnen. Der Rat spricht sich gegen eine Bereitschaftsdienstzentrale im Marienhaus Klinikum aus, die dem Versorgungsgebiet der VG Altenahr zugeordnet wird. Denn damit werde der bisher durchschnittlich in Rheinland-Pfalz vorhandene Entfernungsmaßstab von zehn Kilometern in unakzeptabeler Form überschritten.

In der VG Altenahr sind vor allem die Ortsgemeinden Hönningen, Heckenbach, Kesseling, Ahrbrück und Lind betroffen. "Die aktuell getroffene Regelung ist für betroffene Patienten unzumutbar. Sie muss ob der hiermit verbunden Erschwernis für Patienten, gerade für ältere oder immobile Patienten, zu berechtigten Klagen führen. Absolut problematisch ist die Situation bei winterlichen Witterungsbedingungen", heißt es in der Resolution. Auch müsse mangels eines ortsnahen Bereitschaftsdienstes darauf hingewiesen werden, dass die Notarzt- und Rettungsdienste mit Bagatellfällen überfrachtet würden und für wirkliche Notfälle unter Umständen nicht zur Verfügung stünden. In der Resolution wird die Kassenärztliche Vereinigung aufgefordert, die getroffene Entscheidung rückgängig zu machen.

In einer weiteren Resolution spricht sich die Verbandsgemeinde Altenahr nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union aus, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda aufzunehmen.

Stattdessen werden die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments aufgefordert, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen, den Richtlininenentwurf der Kommission abzulehnen. Die Verbandsgemeinde darf sich über eine einmalige Sonderzuweisung aus Mainz in Höhe von 78.000 Euro freuen. Dabei handelt es sich um sogenannte "Zensusmittel". Nach Abzug der Kreisumlage bleiben der VG noch 44.000 Euro zur freien Verfügung. Der Rat hat beschlossen, das Geld zur Schuldenreduzierung einzusetzen.

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