Ungebräuchlich

Anmerkung zum Bericht "Hürde vor Gericht - Karlsruher Richter prüfen Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl" vom 19. Dezember

In Ihrem oben angegeben Bericht über die Anhörung zur Sperrklausel für die Europawahl schrieben Sie: "Ähnlich äußerte sich Claus Plantiko von der Partei "Ab jetzt ... Demokratie durch Volksabstimmung" und sprach von einem "Selektionsgesetz"."

Eine solche Äußerung gab ich nicht ab. Der Begriff "Selektionsgesetz" ist ungebräuchlich, und wenn man versucht, ihn zu deuten, unpassend, denn die Sperrklausel seligiert ja gerade nicht, sondern schließt pauschal-generell alle Parteien unter drei Prozent von der Sitzverteilung aus.

Claus Plantiko, Bonn

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