Übernahme der hohen Verteidigerkosten umstritten

Zu den Berichten über die Übernahme von WCCB-Prozesskosten von Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler durch die Stadt Bonn

 Szene aus dem WCCB-Prozess: Arno Hübner (von links), seine Verteidiger Stefan Hiebl und Carolin Warner, Strafverteidiger Hanno Marquardt und seine Mandantin Eva-Maria Zwiebler. FOTO: GA-ARCHIV

Szene aus dem WCCB-Prozess: Arno Hübner (von links), seine Verteidiger Stefan Hiebl und Carolin Warner, Strafverteidiger Hanno Marquardt und seine Mandantin Eva-Maria Zwiebler. FOTO: GA-ARCHIV

Foto: Nicolas Ottersbach

Zunächst brocken Teile von Stadtrat und Stadtverwaltung dem Bürger mit dem WCCB ein nicht nur finanzielles Debakel ein, und dann soll der Bürger auch noch für seinen Anspruch auf Aufklärung dieses Debakels wohl über eine Million Euro bezahlen: die Anwaltskosten der Beklagten in Höhe von knapp 850 000 Euro, zusätzlich wohl auch die gesamten sonstigen Verfahrenskosten. Und die zumindest politisch Verantwortlichen lässt man gänzlich ungeschoren.

Da nehme noch mal einer gegenüber anderen Staaten den Begriff "Bananenrepublik" in den Mund. Von den Bürgern, die dieses durch Kürzungen bei städtischen Leistungen, Steuererhöhungen und ähnliches bezahlen müssen, könnte sich auch kaum einer Anwaltskosten in dieser Höhe leisten - wo bleibt da die (Chancen-) Gleichheit vor Gericht?

Man fragt sich als Bürger, ob es da nicht "größere Interessenlagen" gibt, die es ratsam erscheinen lassen, solch teure Anwälte ins Feld zu schicken, diese Kosten erst einmal zinslos vorzufinanzieren und dann selbst bei einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zu übernehmen.

Aber im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal sind wir ja schon einiges gewöhnt. Jedenfalls wäre eine Kostenübernahme durch die Stadt nicht dazu geeignet, in Zukunft bei den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung mehr Sorgfalt und Sensibilität bei ihrem Handeln zu fördern.

Reiner Knees, Bornheim

Durch die kriminellen Machenschaften um den Bau des WCCB ist nicht zuerst der "Stadt Bonn", sondern dem kommunalen Bürger und Steuerzahler ein Millionenschaden in aberwitziger Höhe entstanden. Freibäder schließen oder öffnen nur eingeschränkt, die Einschnitte im Kulturbereich sind massiv.

Vor diesem Hintergrund ist schon die Anregung der Einstellung des Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung wegen Geringfügigkeit nur schwer verdaulich. Geringfügig? Der Kragen platzt bei dem Versuch der Erpressung des Bürgers um die errechneten Verteidigerkosten in Höhe von knapp einer Million Euro, genau 842 225,49 Euro.

Denn hierbei handelt es sich nicht um Verteidigergebühren, wie das Gesetz sie vorsieht und wie sie im Fall eines Freispruchs als verhältnismäßig anerkannt und erstattet würden.

Es handelt sich um einen Betrag, dessen Höhe sich allein und ausschließlich aus ohne Not eingegangenen, privaten Honorarvereinbarungen der Angeklagten mit ihren Anwälten weit über den gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen ergibt, als wären sie Ackermann, Fitschen oder Ecclestone.

Wenn ich trotz guten Wetters entgegen früheren Gewohnheiten mal wieder nicht zum Frühschwimmen gehen kann, um für die "Stadt Bonn" 100 000 Euro einzusparen, werde ich an Frau Zwiebler, Herrn Hübner und natürlich an Frau Dieckmann denken.

Carl W. Heydenreich, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Bonn

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch drängt auf eine Dringlichkeitsentscheidung und erweckt den Eindruck, man stehe unter Zeitdruck. Als dies nicht klappt, geht es auf einmal auch anders. Dies ist ein ganz mieses und durchsichtiges Spiel.

Warum soll die Stadt Bonn (und damit die Bonner Bürger) denn überhaupt für die Anwaltskosten geradestehen?

Wenn die Angeklagten einen Freispruch erreichen können, dann übernimmt die Staatskasse diese Kosten (zwar auch aus Steuergeldern, aber dann auf mehr Schultern verteilt).

Warum in aller Welt sollen die Bonner Bürger diesen Angeklagten das weitere (immer noch bestehende) Prozessrisiko abnehmen? Weil sie so sorgsam mit dem Geld der Bonner umgegangen sind?

Wenn hier mal nicht erneut der Tatbestand der Untreue gegeben ist. Vorsicht liebe Ratsmitglieder, noch einmal werden die Bürger nicht glauben, dass der Rat gutgläubig in die Sache hineingeschliddert ist.

Gustav Heyer, Bonn

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