Teure Fotoausrüstung beim Zoll anmelden

Frankfurt/Main · Kein Stress mit dem Zoll: Wer den Urlaub mit teurem Equpipment auf Bildern festhalten will, sollte bei Reisen außerhalb der EU seine Fotoausrüstung vorher anmelden.

 Urlauber mit Zielen außerhalb der EU sollten eine teure Fotoausrüstung vor dem Abflug beim Zoll melden. Foto: Frank May

Urlauber mit Zielen außerhalb der EU sollten eine teure Fotoausrüstung vor dem Abflug beim Zoll melden. Foto: Frank May

Foto: DPA

Urlauber mit Zielen außerhalb der EU sollten eine teure Fotoausrüstung vor dem Abflug beim Zoll melden. Wie bei anderen wertvollen persönlichen Gegenständen auch gilt es, eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung auszufüllen, erläutert der Photoindustrie-Verband. Sie beweist bei der Rückkehr, dass man Kamera und Equipment schon vor der Reise besessen hat. Das Formular lässt sich auch schon zu Hause am PC ausfüllen und ausdrucken.

Dabei sollten zur eindeutigen Identifizierung Modell- und Seriennummern aller Ausrüstungsteile festgehalten werden. Der Zoll akzeptiert zwar auch Beweisunterlagen wie Kaufrechnungen. Es ist aber in der Regel unpraktisch, sie mitzunehmen, und es kann bei Verlust während der Reise Gewährleistungs- und Garantieprobleme geben.

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