Streit um Dienstwagen Stadtrat in Sinzig streitet weiter wegen Kroeger

SINZIG · Mit einem klaren Votum hat der Sinziger Stadtrat ein Papier genehmigt, in dem die Nichtentlastung des Ex-Bürgermeisters Wolfgang Kroeger begründet wird. Aus der CDU-Fraktion kommt Kritik an den Inhalten des Dokuments.

Der Rat der Stadt Sinzig hat mit 17 gegen neun Stimmen bei vier Enthaltungen ein elfseitiges Papier verabschiedet, das als offizielle Begründung für die im Juni erteilte Nichtentlastung des ehemaligen Bürgermeisters Wolfgang Kroeger dienen und nun der Kommunalaufsicht vorgelegt werden soll. Die staatliche Aufsichtsbehörde hatte diese Begründung angefordert, nachdem sie die ihr im Sommer vorgelegten Auszüge aus der Niederschrift der damaligen Stadtratssitzung als unzureichend würdigte. In der neuen Begründung steht allerdings nichts anderes drin als in der seinerzeitigen Niederschrift, wie SPD-Fraktionschef Hartmut Tann einräumte.

Er war es auch, der die Punkte, die man Kroeger vorwirft, erneut in Erinnerung rief. So soll das frühere Stadtoberhaupt eine nicht gesetzeskonforme Vereinbarung bezüglich der Nutzung seines Dienstwagens mit der Ersten Beigeordneten der Stadt getroffen haben, die Nutzung des Wagens nicht auf seine Besoldung angerechnet und den Wagen privat häufiger gefahren haben als zunächst angegeben. Zudem seien die Aufwendungen für den Dienstwagen zu hoch gewesen und die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nicht belegt worden sein. Außerdem, so trug Tann vor, habe Kroeger den Dienstwagen, einen Audi A6, nicht ordnungsgemäß versteuert. Zu den einzelnen Punkten hat der Sinziger Stadtrat in seinem Begründungspapier weitergehende Details und Erläuterungen aufgeführt (der GA berichtete).

SPD-Fraktionschef Tann klagt Kroeger an

Tann hatte im Stadtrat die Rolle des „Klägers“ übernommen. Im General-Anzeiger von Kroeger gemachte Angaben bezeichnete er als falsch. Es sei auch keineswegs so, dass die „Dienstwagenaffäre“ mit den von Kroeger nachträglich geleisteten Zahlungen erledigt sei. Kroeger hatte gegenüber dem GA erklärt, „alles wurde korrekt abgerechnet“. Stadt und Rechnungsprüfungsausschuss hätten ihm mitgeteilt, mit im Nachgang geleisteten Zahlungen, die sich aus Neuberechnungen der Dienstwagennutzung ergeben hätten, könne der Vorgang ad Acta gelegt werden. Dem sei nicht so, konterte Tann.

Allerdings liegt dem General-Anzeiger ein aus April stammendes, von Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron an seinen Amtsvorgänger gerichtetes Schreiben vor, in dem es wörtlich heißt: „Wir möchten Ihnen dazu mitteilen, dass mit der Festlegung des Nutzungsanteils von 22 Prozent für die private Inanspruchnahme des Dienstfahrzeuges die Verwaltung sowie der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sinzig die Angelegenheit als erledigt betrachten.“

Die CDU schloss sich Tanns Begründungsreigen nicht an. Kroeger habe die Abrechnungsbeträge bezahlt, führte Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender Franz Hermann Deres aus. Die Pauschalversteuerung des Dienstwagens seien in 2017 in den Gehaltsabrechnungen von Kroeger berücksichtigt worden. Zwei Gutachter hätten unabhängig voneinander festgestellt, dass der Ex-Bürgermeister in einem ihm außerdem vorgeworfenen strittigen Arbeitsgerichtsverfahren zum einen in seiner Zuständigkeit gehandelt habe, zum anderen es keinerlei Grundlagen für Schadenersatzansprüche gebe.

„Die vorgelegte Begründung zu der von SPD, Grünen und FWG erwirkten Nichtentlastung entspricht nach unserer Auffassung nicht den gesetzlichen Anforderungen“, so Deres. In einer schriftlichen Erklärung führte er zudem auf: „Sie enthält nicht wahrheitsgemäße Aussagen und berücksichtigt erfolgte Abrechnungen und Beschlüsse des Stadtrates nicht.“

Fraktionsloses Ratsmitglied spricht von sachlichen Fehlern

Dietmar Reimsbach (fraktionslos) sagte: „Die Begründung enthält sachliche Fehler, unwahre Behauptungen und für die Nichtentlastung irrelevante Vorwürfe, die längst ausgeräumt sind.“ Friedhelm Münch (FWG): „Wir haben Kroeger damals nicht entlastet, weil vieles nicht geklärt war. Wir werden sehen, ob die jetzt gefertigte schriftliche Begründung der Kommunalaufsicht ausreicht.“

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