Kommunalwahl in Sinzig Sinziger Wählerunion darf nicht antreten

Sinzig · Die Beschwerde der Sinziger Wählerunion (SWU) gegen ihre Nichtzulassung zur Kommunalwahl am 26. Mai wurde abgewiesen. Vorsitzende Helga Schmitt-Federkeil lässt jetzt von Anwälten einen formellen Einspruch gegen das Wahlergebnis vorbereiten.

Es bleibt dabei: Die Ende des vergangenen Jahres in Sinzig gegründete Wählerunion (SWU) darf zur Kommunalwahl nicht antreten. Eine Beschwerde der Vorsitzenden Helga Schmitt-Federkeil gegen die Nichtzulassung wurde von der Kommunalaufsicht in Ahrweiler abgeschmettert.

Auch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Kreistagswahl, die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als zuständige Aufsichtsbehörde eingelegt wurde, hatte keinen Erfolg. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Wählerunion hatte sich in ihrer Beschwerde wegen vermeintlicher Aussagen eines Mitarbeiters der Stadt Sinzig auf das Kommunalwahlgesetz berufen. Eine Rechtsvorschrift bezieht sich darin auf Mängel eines an sich gültigen Wahlvorschlages. „Der Wahlvorschlag der SWU aber war nicht gültig, weil die erforderliche Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften nicht vorlag“, hieß es aus der Kreisverwaltung. Deshalb greife der von der SWU angesprochene Passus im Wahlgesetz nicht.

Zudem trage die SWU die alleinige Verantwortung für die fristgerechte Einreichung der vollständigen und rechtmäßigen Wahlvorschläge. Hierzu gehöre auch, sich im Vorfeld selbst über gesetzliche Regelungen und Publikationen des Landeswahlleiters zu informieren. Die Wählerunion hatte sich nach eigenem Bekunden auf Aussagen eines Mitarbeiters des Sinziger Wahlbüros verlassen, der sich selbst in eine Unterstützerliste der Gruppierung eingetragen hatte, von der sich später herausstellte, dass sie ungültig war, da zu diesem Zeitpunkt die geleisteten Unterschriften unzulässig waren. Angeblich hatte der Rathausmitarbeiter erklärt, die Unterschriften könnten bereits gesammelt werden. An Eidesstatt erklärte er später, niemals eine solche Aussage gemacht zu haben. Im Gegenzug versicherte Schmitt-Federkeil an Eidesstatt, dass dem wohl so war.

Der von der SWU gewählte Zeitpunkt der Abgabe der Wahlvorschläge führte letztlich dazu, dass die bei der Prüfung festgestellten Mängel (vor Erstellen des Wahlvorschlages geleistete Unterstützungsunterschriften) nicht mehr fristgerecht beseitigt werden konnten.

Die Stadt Sinzig sowie die Kreisverwaltung hatten die SWU noch am Tag der Einreichung der Unterstützungsunterschriften über die Mängel unterrichtet. „Reicht eine Wählergruppe den Wahlvorschlag mit sämtlichen Unterstützungsunterschriften erst wenige Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist ein, so sind ihr die hieraus entstehenden Folgen selbst zuzurechnen“, so das Kreishaus.

Sowohl der Kreiswahlausschuss als auch der Sinziger Wahlausschuss hatten den Wahlvorschlag der SWU nicht zugelassen. Grund war, dass Schmitt-Federkeil noch vor Aufstellung des Wahlvorschlages mit dem Sammeln von Unterstützungsunterschriften begonnen hatte. Damit war ein Teil der Unterschriften nicht gültig und die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht.

Schmitt-Federkeil will sich damit nicht abfinden: „Der formelle Einspruch gegen das Wahlergebnis wird jetzt von unseren Anwälten vorbereitet“, teilte sie mit. Sie gehe davon aus, dass der Fall vor dem Verwaltungsgericht landen werde. In einem ähnlich gelagerten Fall sei die Kommunalaufsicht in einem Nachbarkreis zu einem anderen Ergebnis gekommen als in Ahrweiler.

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