Hohe Resonanz Seniorentaxis in Bad Breisig erzeugen hohe Kosten

BAD BREISIG · Statt 5000 Euro müssen in Bad Breisig 50.000 Euro aus Steuermitteln aufgebracht werden. Die Resonanz war höher als erwartet.

 Taxis warten auf Kunden.

Taxis warten auf Kunden.

Foto: dpa

Mit dieser Resonanz hatte man in der Verbandsgemeinde Bad Breisig wohl nicht gerechnet: Als vor einem Jahr die Einrichtung eines sogenannten Seniorentaxis beschlossen wurde, ging man zunächst davon aus, dass 5000 Euro ausreichen würden, um den Bedarf zu decken. Nun stellt sich heraus, dass vermutlich das Zehnfache aufgebracht werden muss, um der Fahrfreude der Senioren im wahrsten Sinne des Wortes Rechnung zu tragen.

Ältere Bürger ab dem 70. Lebensjahr oder auch Schwerbehinderte können sich seit Juni des vergangenen Jahres im Bürgerbüro des Rathauses einen Berechtigungsschein ausstellen lassen. Damit können Senioren vergünstigt mit dem Taxi fahren: Die Hälfte des Fahrpreises – maximal acht Euro – zahlt die Verbandsgemeinde. Dabei unterliegt die Taxinutzung keiner räumlichen oder zeitlichen Begrenzung, so dass die Fahrgelegenheit auch täglich mehrfach genutzt werden kann.

Ende Februar 2019 hatte die Verbandsgemeinde bereits fast 900 Berechtigungsausweise ausgestellt. Statt der kalkulierten 5000 Euro an Kosten kamen alleine für das halbe Jahr in 2018 flott 25.000 Euro auf die Verbandsgemeinde zu, obwohl es seit Sommer in den Ortschaften Brohl-Lützing, Waldorf, Gönnersdorf und in der Stadt Bad Breisig erheblich verbesserte Busverbindungen gibt.

Als der VG-Rat dann den Haushalt für das Jahr 2019 aufstellte, sah man vorsichtshalber bereits 36.000 Euro im Etat vor, mit denen der kommunale Fahrkostenanteil abgedeckt werden soll. Längst zeichnet sich ab: Das wird bei weitem nicht reichen. Im Rathaus geht man von 52.000 Euro aus, mit denen die Senioren-Taxifahrten subventioniert werden müssen.

Dessen ungeachtet, beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, dass es auch in Zukunft ein Seniorentaxi geben soll. Allerdings will man bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 noch einmal darüber beraten. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, „weitere Kriterien zur Bewertung und Festlegung der Rahmenbedingungen zur Nutzung des Seniorentaxis vorzulegen“.

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