Hintergrund Kernelemente des deutsch-französischen Vertrags von Aachen

Berlin/Paris · Auf den Tag genau 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags gibt es einen neuen deutsch-französischen Freundschaftspakt.

Eine französische Flagge hängt hinter der Figur Karls des Großen am Rathaus von Aachen.

Eine französische Flagge hängt hinter der Figur Karls des Großen am Rathaus von Aachen.

Foto: Federico Gambarini

Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf:

AUSGANGSBASIS: Für Frankreich und Deutschland ist es an der Zeit, "ihre bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben und sich auf die Herausforderungen vorzubereiten, vor denen beide Staaten und Europa im 21. Jahrhundert stehen". Dies gehe einher mit dem "festen Bekenntnis zu einer internationalen, regelbasierten und auf Multilateralismus gründenden Ordnung, in deren Zentrum die Vereinten Nationen stehen".

EUROPA: "Beide Staaten vertiefen ihre Zusammenarbeit in der Europapolitik. Sie setzen sich für eine wirksame und starke Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein und stärken und vertiefen die Wirtschafts- und Währungsunion." (...) "Beide Staaten halten vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen (...)."

BEISTANDSPFLICHT: Beide Seiten nähern ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik zunehmend an und stärken so auch die Systeme kollektiver Sicherheit, denen sie angehören. "Sie leisten einander im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ihre Hoheitsgebiete jede in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung; dies schließt militärische Mittel ein." (...) "Beide Staaten richten den Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat als politisches Steuerungsorgan für diese beiderseitigen Verpflichtungen ein. Dieser Rat wird regelmäßig auf höchster Ebene zusammentreten."

INNERE SICHERHEIT: Beide Staaten verstärken ihre Zusammenarbeit "bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Justiz, der Nachrichtendienste und der Polizei".

SICHERHEITSRAT: "Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist eine Priorität der deutsch-französischen Diplomatie."

BILDUNG: Die Bildungssysteme sollen enger zusammengeführt werden - durch die Förderung des Erwerbs der Partnersprache, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die Schaffung von integrierten deutsch-französischen dualen Studiengängen.

GRENZREGIONEN: Bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Vorhaben sollen beseitigt werden - "insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Energie und Transport". (...) "Beide Staaten werden die grenzüberschreitende Mobilität erleichtern, indem sie die zwischen ihnen bestehenden digitalen und physischen Netze, unter anderem die Eisenbahn- und Straßenverbindungen, besser miteinander verknüpfen."

UMWELT UND KLIMA: Die Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz von 2015 und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen soll vorangetrieben werden. Beide Staaten "stellen die Berücksichtigung des Klimaschutzes in allen Politikbereichen sicher".

WIRTSCHAFT: Die Integration der Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln soll vertieft, die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts vorangebracht werden. "Beide Staaten richten einen deutsch-französischen "Rat der Wirtschaftsexperten" ein, der sich aus zehn unabhängigen Fachleuten zusammensetzt". Gemeinsame Forschungs- und Innovationsprogramme sollen gefördert werden.

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