Hintergrund Kann der oberste Verfassungsschützer entlassen werden?

Berlin · Nachdem Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen in einer Abschiedsrede massive Kritik an der SPD geübt hat, soll er nun doch nicht ins Innenministerium wechseln. "Eine Entlassung ist völlig abwegig", sagt jedoch Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis.

 Entlassen werden kann Hans-Georg Maaßen nach Ansicht eines Verwaltungswissenschaftlers nicht.

Entlassen werden kann Hans-Georg Maaßen nach Ansicht eines Verwaltungswissenschaftlers nicht.

Foto: Bernd von Jutrczenka

Dies sei die schwerste Sanktion gegen Maaßen und mit einem Verlust seiner Ansprüche auf Dienstbezüge verbunden. "Entlassen kann man einen Beamten auf Lebenszeit nur durch ein Gerichtsurteil", sagt Battis. Diese Entscheidung könne nur ein Verwaltungsgericht treffen.

Realistischer wäre eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Die kann laut Bundesbeamtengesetz durch eine Verfügung des Bundespräsidenten erfolgen. Im einstweiligen Ruhestand hätte Maaßen einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Für mindestens drei Monate wird ihm laut Deutschem Beamtenbund aber zunächst sein Gehalt weiter ausgezahlt.

Laut Beamtenversorgungsgesetz erhält ein politischer Beamter wie Maaßen für maximal drei Jahre 71,75 Prozent seines aktuellen Gehalts. Danach orientieren sich die Versorgungsansprüche an den geleisteten Dienstjahren. Derzeit verdient Maaßen als Präsident des Verfassungsschutzes gut 11.500 Euro im Monat.

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