Hohe Heimkosten: Kinder müssen für Eltern zahlen

Hamm · Erwachsene Kinder können ihren Eltern Unterhalt schulden. Dieser sogenannte Elternunterhalt wird zum Beispiel fällig, wenn ein Elternteil die Kosten für ein Heim alleine nicht übernehmen kann.

 Hohe Heimkosten: Nur wenn die Kinder nicht genug verdienen, sind sie nicht zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet. Foto: Tobias Kleinschmidt

Hohe Heimkosten: Nur wenn die Kinder nicht genug verdienen, sind sie nicht zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet. Foto: Tobias Kleinschmidt

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Eine Verpflichtung zum Elternunterhalt entfällt nur dann, wenn das Kind nachweisen kann, dass es nicht genug verdient. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: II-8 UF 14/12). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem verhandelten Fall lebte die 93-jährige Frau in einem Alten- und Pflegeheim. Da die Heimkosten ihr Einkommen überstiegen, zahlte die zuständige Kreisbehörde ihr monatlich Hilfe zur Pflege in Höhe von rund 1600 Euro. Daran mussten sich zwei Söhne monatlich mit rund 700 Euro beteiligen, zwei Töchter zahlten nichts, weil sie leistungsunfähig waren. Von einer weiteren Tochter verlangte die Behörde jedoch eine monatliche Zahlung in Höhe von 113 Euro. Das lehnte die Tochter ab und behauptete, ebenfalls nicht leistungsfähig zu sein.

Vor Gericht hatte die Frau damit keinen Erfolg. Sie habe ihre Leistungsunfähigkeit nicht nachgewiesen, argumentierten die Richter. Wichtige Kriterien hierfür seien etwa die Höhe von Vermögen und Einkommen. Bei einem verheirateten Unterhaltspflichtigen hänge seine Leistungsfähigkeit vom Familieneinkommen ab. Deswegen müsse er unter Umständen auch Angaben zum Einkommen anderer Familienmitglieder machen. Eben dies habe die Tochter nicht getan. Sie habe nicht ausreichend dargelegt, welche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sie und ihr Ehemann erzielt hätten.

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