Hintergrund: Der Prozess in Zahlen

Frankfurt/Main · Der Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG aus dem Juni 2000 ist eines der größten Wirtschaftsverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Kleinanleger verklagten das Unternehmen auf Schadenersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht sahen.

 Bernhard Krüger, der damalige Telekom-Pressesprecher, mit einem Muster der T-Aktie, mit der das Unternehmen 1996 an die Börse ging. Foto: Jens Kalaene/Archiv

Bernhard Krüger, der damalige Telekom-Pressesprecher, mit einem Muster der T-Aktie, mit der das Unternehmen 1996 an die Börse ging. Foto: Jens Kalaene/Archiv

Foto: DPA

Wichtige Fakten und Zahlen:

- Die Telekom hatte nach eigenen Angaben zum Prozessauftakt beim OLG Frankfurt 2770 Klagen von zusammen 17 031 Klägern erhalten. Der Streitwert lag 2008 bei 91,5 Millionen Euro.

- Davon haben 933 Kläger ihre Klagen im Streitwert von 12,7 Millionen Euro zurückgenommen.

- Zu Prozessbeginn standen hinter der Musterklage 16 098 Kläger in 2603 Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 78,9 Millionen Euro. Sie werden von rund 800 Anwaltskanzleien vertreten. Den Musterkläger vertrat die Tübinger Kanzlei Tilp. Es handelt sich um einen Pensionär aus Schwaben, der rund 1,2 Millionen Euro verloren hat.

- Dazu kamen noch Fälle, die sich aus Güteanträgen entwickelten, die Anleger bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) der Hansestadt Hamburg eingereicht hatten, um der Verjährung zuvorzukommen.

- In der Masse der Fälle geht es um Summen von rund 3500 Euro, einzelne Anleger haben aber auch mehr als 60 000 Euro verloren.

- Das zunächst zuständige Landgericht Frankfurt hatte über zehn ausgewählte Musterklagen verhandelt, bevor es die Sache nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in die Hände des OLG Frankfurt legte. Der 23. Senat fällte seine Entscheidung zuungunsten der Kläger am 18. Verhandlungstag am 16. Mai 2012.

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