Entgeltumwandlung
Ab 2002 kann jeder Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Entgelts (bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.
28.02.2005
, 00:00 Uhr