Dom, Tempel, Schloss: Hohe Strafen für Kritzelei an Denkmälern

Berlin · Der junge Chinese, der den Tempel von Luxor bekritzelte, ist kein Einzeltäter. Immer wieder beschädigen Touristen wertvolles Kulturgut. Auch deutsche Denkmäler leiden. Die Frage ist: Welche Strafen drohen den Tätern?

 Immer wieder beschädigen Touristen wertvolles Kulturgut. Im Kölner Dom sind Graffiti an den Fassaden und abgebrochene Zacken fast an der Tagesordnung. Foto: Oliver Berg

Immer wieder beschädigen Touristen wertvolles Kulturgut. Im Kölner Dom sind Graffiti an den Fassaden und abgebrochene Zacken fast an der Tagesordnung. Foto: Oliver Berg

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Ein 14-jähriger Chinese hat Empörung ausgelöst, weil er im Tempel von Luxor in Ägypten ein antikes Steinrelief mit den Schriftzeichen "Ding Jinhao war hier" bekritzelte. Er platzierte seine Gekrakel mitten auf dem Lendenschurz von Alexander dem Großen.

"Ich war hier" oder "Peter ist doof" - solche Kritzeleien finden sich an vielen öffentlichen Orten. Wer solche Schriftzüge an einem deutschen Denkmal hinterlässt, etwa am Brandenburger Tor in Berlin, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen. Darauf weist Prof. Urlich Sommer aus der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) hin.

Kulturdenkmäler wie der Kölner Dom oder Schloss Sanssouci in Potsdam genießen eine besondere Wertschätzung, wie der Strafverteidiger erklärt. Wer sie beschädigt oder zerstört, begeht laut dem Paragrafen 304 des Strafgesetzbuchs "gemeinschädliche Sachbeschädigung". Dem Täter droht in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die gemeinschädliche Sachbeschädigung unterscheidet sich von gewöhnlicher Sachbeschädigung. "Wenn ich an ein normales Wohnhaus rangehe, drohen mir zwei Jahre, beim Brandenburger Tor drei", fasst Sommer zusammen. Gemeinschädlich ist es laut dem Gesetz, wenn jemand einen Gegenstand zerstört oder beschädigt, der zum Beispiel dem Gottesdienst gewidmet ist, der Kunst, der Wissenschaft oder dem öffentlichen Nutzen.

Dass jemand drei Jahre Haft für eine Kritzelei an einem Denkmal bekommt, hat Sommer allerdings noch nicht erlebt. Damit es so weit kommt, muss es sich schon um einen besonders schweren Fall handeln. Der liegt etwa vor, wenn ein Vorbestrafter wiederholt Denkmäler mutwillig so schwer zerstört, dass sie sich nicht mehr restaurieren lassen.

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