Hintergrund Die Beschlüsse der Kohlekommission

Berlin · Auf 126 Seiten plus 210 Seiten Anhang Seiten erklärt die Kohlekommission, wie sie sich den schrittweisen Ausstieg aus dem Kohlestrom und den Umstieg auf erneuerbare Energien vorstellt. Das war ihr Auftrag - jetzt ist die Politik dran.

 Ronald Pofalla, Vorsitzender der Kohlekommission, stellt im Rahmen einer Pressekonferenz die Einigung der Kommission vor.

Ronald Pofalla, Vorsitzender der Kohlekommission, stellt im Rahmen einer Pressekonferenz die Einigung der Kommission vor.

Foto: Jörg Carstensen

Was die Kommission dem Bund an Hausaufgaben aufgegeben hat:

KOHLE-AUS: "Als Abschlussdatum empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038", steht im Bericht. Dazu kommt eine "Öffnungsklausel", auf die die Umweltverbände setzen: Wenn Strommarkt, Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Lage es hergeben, kann das Ausstiegsdatum im Einvernehmen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden. 2032 soll das überprüft werden. Auch 2023, 2026 und 2029 soll der Ausstiegsplan auf den Prüfstand mit Blick auf Versorgungssicherheit, Strompreise, Jobs und Klimaziele.

ABSCHALTEN: Ende 2017 waren Kohlekraftwerke mit einer Netto-Leistung von 42,6 Gigawatt (GW) am Markt, dazu kommt eine Reserve. Nach und nach gehen sie ohnehin vom Netz. Jetzt soll es schneller gehen: Bis 2030 sollen noch höchstens 17 GW am Markt sein, 2038 ist spätestens Schluss. Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW vom Netz gehen. Besonderen Wert legen Klimaschützer darauf, dass darunter 3,1 GW Braunkohle zusätzlich sind - Braunkohle-Kraftwerke stoßen besonders viele Treibhausgase aus und werden von den CO2-Preisen in der EU nicht so schnell aus dem Markt gedrängt. Welche Kraftwerke abgeschaltet werden, gibt die Kommission nicht vor. Das soll die Politik nun mit den Betreibern aushandeln.

AUSGLEICH FÜR STEIGENDE STROMPREISE: Ab 2023 sieht die Kommission vor, dass der Bund Privatleute und Unternehmen von steigenden Strompreisen entlastet. Sie schlägt einen Zuschuss zu den Netzentgelten vor, die Teil der Stromrechnung sind - und rechnet mit Kosten von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Neue Umlagen oder Abgaben soll es nicht geben. Zusätzlich soll der Bund energieintensive Unternehmen entlasten, die davon nichts haben, weil sie von Netzentgelten schon jetzt befreit werden. Die sogenannte Strompreiskompensation, eine weitere Subvention für energieintensive Unternehmen, soll bis 2030 fortbestehen.

MILLIARDEN FÜR DIE KOHLELÄNDER: Um die Wirtschaft umzubauen, soll der Bund in die Infrastruktur investieren, Behörden und Forschung ansiedeln und Unternehmen fördern. Die Maßnahmen sollen gesetzlich festgeschrieben werden - schon Ende April soll es dafür Eckpunkte geben. Ein Staatsvertrag soll die künftigen Bundesregierungen daran binden. Kosten aus Sicht der Kommission: 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre. Dazu sollen den Ländern 0,7 Milliarden pro Jahr bereitgestellt werden, die nicht an Projekte gebunden sind. Obendrauf kommt zur Verbesserung des Verkehrs ein "Sonderfinanzierungsprogramm" und ein Sofortprogramm bis 2021 im Umfang von 1,5 Milliarden Euro, die bereits im Bundeshaushalt bis 2021 eingeplant sind.

ENTSCHÄDIGUNGEN: Die Kommission empfiehlt, zu Stilllegungen für Braunkohlekraftwerke mit den Betreibern eine "einvernehmliche Vereinbarung" zu erzielen. Diese solle sowohl Entschädigungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung enthalten. Auch ein Ausschreibungsmodell ist denkbar. "Die Kommission geht davon aus, dass in den Verhandlungen mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken die gesamte Planung bis 2030 einvernehmlich geregelt wird." Falls das bis 30. Juni 2020 nicht klappt, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen "im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse".

ANPASSUNGSGELD: Für Kohle-Beschäftigte ab 58 Jahre, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, soll es ein Anpassungsgeld geben - sowie einen Ausgleich von Renten-Einbußen. Geschätzte Kosten: bis zu fünf Milliarden Euro, die Arbeitgeber und Staat gemeinsam schultern könnten. Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden. Für jüngere Arbeitnehmer soll es Aus- und Weiterbildung geben, Vermittlung in andere Jobs und Hilfe bei Lohneinbußen.

HAMBACHER FORST UND DÖRFER: Ein Waldstück am Tagebau Hambach ist zum Symbol der Anti-Kohle-Bewegung geworden. Im Bericht steht, die Kommission halte es für "wünschenswert", dass der Hambacher Fort bleibt - RWE will ihn für den Braunkohleabbau roden lassen, ein Gericht hatte das gestoppt. Darüber hinaus sind an den Tagebauen in West und Ost Dörfer vom Kohlebagger bedroht. Die Kommission bittet die Landesregierungen um einen "Dialog" mit den Betroffenen zu den Umsiedlungen, "um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden".

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