Bundespräsident Die Befugnisse des Bundespräsidenten in Österreich

Wien · Österreichs Bundespräsident hat deutlich mehr Befugnisse als viele seiner europäischen Amtskollegen. So hat er nach Nationalratswahlen zumindest theoretisch freie Hand bei der Nominierung des Bundeskanzlers und darf einzelne Minister ablehnen, die er für ungeeignet hält. Seinen Arbeitsplatz hat der Bundespräsident in der noblen Wiener Hofburg.

 Seinen Arbeitsplatz hat der Bundespräsident in der noblen Wiener Hofburg.

Seinen Arbeitsplatz hat der Bundespräsident in der noblen Wiener Hofburg.

Foto: Ursula Düren/Archiv

Der höchste Repräsentant des Staates könnte außerdem die gesamte Regierung - ohne weitere Begründung - entlassen. Das gab es aber noch nie. Der Präsident ist auch Oberbefehlshaber des Heeres.

Der Bundespräsident wird in Österreich direkt vom Volk gewählt. Er nimmt im Politikalltag dennoch eher die Rolle als moralische Leitfigur und Repräsentant Österreichs im Ausland ein. Außerdem ist er für die Überprüfung neuer Bundesgesetze zuständig. Sollten diese nicht der Verfassung entsprechen, kann der Präsident seine Unterschrift verweigern und das Gesetz zur Begutachtung zurückschicken.

Der Präsident ist auch befugt auf Vorschlag des Justizministers Strafgefangene zu begnadigen. Außerdem kann er unehelich geborene Kinder legalisieren. Das Gesetz stammt noch aus einer Zeit als die Kinder Unverheirateter rechtlich schlechter gestellt waren.

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