EuGH-Urteil Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Der Rundfunkbeitrag in Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht. ARD und ZDF begrüßen die Entscheidung. Aber die Diskussion um den Beitrag ist nicht zu Ende.

 Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht.

Der deutsche Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen EU-Recht.

Foto: Jens Kalaene

Prozesse um den Rundfunkbeitrag hat es schon einige gegeben. Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht haben bereits entschieden, er sei rechtens. Dem hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun angeschlossen.

Die Luxemburger Richter stellten klar, der Rundfunkbeitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht (Rechtssache C-492/17). Die Diskussion um die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio geht aber weiter.

Der Beitrag von 17,50 Euro pro Monat wird seit 2013 pauschal für jeden Haushalt erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben. Die frühere Rundfunkgebühr war geräteabhängig. Gegen die geänderten Regeln klagten mehrere Beitragszahler vor deutschen Gerichten. Das Landgericht Tübingen wollte vom EuGH nun unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei. Die Luxemburger Richter sehen das nicht so.

Daran habe auch nichts geändert, dass die Rundfunkgebühr 2013 vom Rundfunkbeitrag abgelöst worden sei. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender habe sich dadurch nicht erheblich geändert. Deshalb hätte die EU-Kommission auch nicht von der Änderung unterrichtet werden müssen - die zuvor gültige Rundfunkgebühr hatte die Brüsseler Behörde bereits 2007 geprüft. Die neuen Regeln hätten "zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags verbunden sind", heißt es im Urteil.

Auch das selbstständige Eintreiben des Rundfunkbeitrags von säumigen Zahlern durch die Sendeanstalten halten die EuGH-Richter für unproblematisch: EU-Recht verbiete es nicht, öffentlich-rechtlichen Sendern Befugnisse einzuräumen, die vom allgemeinen Recht abweichen - und ihnen erlauben, Zwangsvollstreckungen selbst durchzuführen.

Malu Dreyer (SPD), Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, begrüßte das Urteil. Sie hoffe, dass sich die Debatte nun der Frage zuwende, wie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio "zukunftssicher" gestaltet werden könnten.

Nach Einschätzung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm hätte die Entscheidung des EuGH nicht klarer ausfallen können. "Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit", sagte Wilhelm laut einer Mitteilung. Nach Ansicht des ZDF-Intendanten Thomas Bellut schafft das Urteil "Rechtssicherheit auf allen Ebenen". Der Rundfunkbeitrag sei jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert, heißt es in einer Mitteilung des ZDF.

Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), forderte, den Blick jetzt nach vorne zu lenken und dringende Fragen wie die künftige Finanzierung des öffentlichen Rundfunks und den künftigen Auftrag der Sendeanstalten zu lösen. "In den gesellschaftlich aufgeheizten Debatten braucht es die Öffentlich-Rechtlichen mehr denn je", so Überall.

Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, forderte nach dem Urteil, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse dringend modernisiert werden.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner kündigte an, die Partei werde die Abschaffung des Rundfunkbeitrages durchsetzen, wenn die AfD in zumindest einem Bundesland an der Regierung beteiligt sei. "Dem würde sich eine sofortige Kündigung des entsprechenden Staatsvertrages anschließen und so das Einstürzen dieses Systems herbeiführen", so Brandner in einer Mitteilung der AfD-Fraktion.

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