Kommission gibt Empfehlung Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro

Berlin · Seit mehr als drei Jahren gilt inzwischen der allgemeine Mindestlohn, der Beschäftigte vor Dumping-Bezahlung schützen soll. Jetzt ist klar, wie stark er bald angehoben werden soll - und das nicht nur einmal.

 Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro eingeführt worden, eine erste Erhöhung auf 8,84 Euro gab es zum 1. Januar 2017.

Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro eingeführt worden, eine erste Erhöhung auf 8,84 Euro gab es zum 1. Januar 2017.

Foto: Ralf Hirschberger

Der vor mehr als drei Jahren eingeführte Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland soll ab dem kommenden Jahr gleich zwei Mal steigen: Zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Das hat die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in Berlin beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Vorschlag nun per Verordnung umsetzen. Er kündigte erneut schärfere Kontrollen an, da die 2015 eingeführte Lohnuntergrenze noch vielfach unterlaufen werde. Für Verbraucher kann die Mindestlohn-Anhebung teils höhere Preise zur Folge haben, etwa beim Friseur oder in der Gastronomie.

Heil sagte: "Das ist ein guter Tag für die soziale Marktwirtschaft und für die Beschäftigten in Deutschland." Profitieren würden vor allem Frauen, viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland und Menschen ohne Berufsausbildung, die häufig nur niedrige Löhne bekommen. Für die Gewerkschaften sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, die Anhebung komme hart arbeitenden Menschen zugute und stütze außerdem den Binnenkonsum. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hob die stufenweise Anhebung hervor, die Planungssicherheit für die Unternehmen bedeute.

In ihrem einstimmigen Votum entschied sich die Kommission erstmals für eine Erhöhung in zwei Stufen, wie es auch in Tarifverhandlungen seit langem üblich ist. Dabei war mit Spannung erwartet worden, wie das unabhängige Gremium seine "Gesamtabwägung" trifft. Unter einen Hut zu bringen sind dabei der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Orientierungs-Grundlage ist grundsätzlich die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Es gibt aber gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird, wie sich wieder zeigte.

Konkret entspricht die erste Anhebungsstufe auf 9,19 Euro brutto pro Stunde genau dem Betrag, der sich rechnerisch aus dem Tariflohn-Index des Statistischen Bundesamts für 2016 und 2017 ergibt. In die zweite Anhebungsstufe auf 9,35 Euro flossen dann auch noch Tarifabschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2018 ein - vor allem am Bau, in der Metall- und Elektroindustrie und im Öffentlichen Dienst. Letzterer soll aber wieder herausgerechnet werden, wenn 2020 über die nächste Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021 entschieden wird. Ausgangsbasis der Folgeberechnung soll deswegen dann ein Niveau von 9,29 Euro sein.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Die Lohnuntergrenze war bereits 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Wie viele Menschen vom Mindestlohn profitieren können, ist nicht so leicht zu beziffern. Im vergangenen Jahr wurden knapp 1,4 Millionen Jobs mit Mindestlohn bezahlt, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Das waren 400.000 weniger als im Jahr zuvor. Es gibt aber eine "erhebliche Anzahl" von Menschen, die weiter weniger als den Mindestlohn verdienen, wie der Kommissions-Vorsitzende Jan Zilius erläuterte. Studien zufolge könnten es zwischen 750.000 und 1,8 Millionen sein. Nötig seien daher mehr Kontrollen des Zolls.

Gab es zur Einführung des Mindestlohns auf Drängen der SPD in der alten großen Koalition noch massive Proteste und Warnungen vor erheblichen Jobverlusten, sind die Alarmrufe leiser geworden. Bisher habe es zu keiner Verschlechterung der Beschäftigung geführt, sagte Kommissionschef Zilius. Arbeitgeber-Vertreter Kampeter hob es als positiv hervor, dass durch die Kommission eine "Politisierung" des Mindestlohns vermieden werde. Der "Lackmustest" komme aber erst, wenn nach Jahren des Wirtschaftsbooms ein Abschwung komme.

Sozialverbände kritisierten die Anhebung als unzureichend. Der VdK forderte: "Wir brauchen einen Mindestlohn, der über 12 Euro liegt, um Armut wirksam zu bekämpfen." Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch nannte die Anhebung "kläglich". Schon jetzt gebe es eine Million "Aufstocker", deren Lohn nicht zum Leben reiche. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch), die Erhöhung sei "moderat und hätte auch stärker ausfallen können". Problematisch sei auch, dass die Arbeitszeit vieler Geringverdiener abnehme, so dass ein Anstieg des Mindestlohns kaum zu höheren Monatseinkommen führe.

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