Migration Der EU-Flüchtlingspakt mit der Türkei

Brüssel · Brüssel (dpa) - Im Zentrum des Flüchtlingspaktes von EU und Türkei steht ein Tauschhandel. Die EU schickt Flüchtlinge und andere Migranten, die ab dem 20. März illegal in Griechenland eingereist sind, ab dem 4. April zurück in die Türkei.

 Die EU wünscht sich, dass dieses Bild der Vergangenheit angehört.

Die EU wünscht sich, dass dieses Bild der Vergangenheit angehört.

Foto: Kay Nietfeld/Symbolbild

Im Zentrum des Flüchtlingspaktes von EU und Türkei steht ein Tauschhandel. Die EU schickt Flüchtlinge und andere Migranten, die ab dem 20. März illegal in Griechenland eingereist sind, ab dem 4. April zurück in die Türkei.

Ausgenommen sind Asylsuchende, die nachweisen können, dass sie in der Türkei verfolgt werden. Für jeden zurückgeschickten syrischen Flüchtling darf ebenfalls ab dem 4. April ein anderer Syrer aus der Türkei legal und direkt in die EU einreisen.

Bis zu 72 000 Menschen könnten auf diese Weise Aufnahme in Europa finden. Wie diese Menschen genau verteilt werden, steht noch nicht fest.

Die EU hat im Rahmen des Flüchtlingspaktes außerdem drei Milliarden Euro bereitgestellt, damit die Türkei die Lebensbedingungen von geflüchteten Syrern im eigenen Land verbessert. Weitere drei Milliarden Euro hat die EU in Aussicht gestellt. .

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