BGH weist Schmerzensgeld-Klage im Brustimplantate-Skandal ab

Karlsruhe · Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab - die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) keine Pflichten verletzt.

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