Bad Bodendorf Aufsichtsbehörde in Trier klärt Zuständigkeit für den Ortsnamen

BAD BODENDORF · Wer entscheidet über den Ortsnamen Bad Bodendorf? Die Zuständigkeit, die bislang beim Innenministerium vermutet wurde, ist seit Donnerstag geklärt.

Dazu hieß es aus dem Ahrweiler Kreishaus: "Die Kreisverwaltung Ahrweiler wird in Abstimmung mit dem Mainzer Innenministerium über die Beibehaltung des Ortsnamens entscheiden, wenn das Wirtschaftsministerium das Heilbad-Prädikat entzieht. Die kommunalrechtliche Zuständigkeit ist jetzt - auf Initiative der Kreisverwaltung - seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier geklärt."

Landrat Jürgen Pföhler bekräftigte erneut, sich gemeinsam mit den Gremien des Kreises Ahrweiler sowie dem Bürgermeister und den Gremien der Stadt Sinzig für die Beibehaltung des Ortsnamens von Bad Bodendorf einzusetzen. "Die Bad Bodendorfer haben ihren Namen jetzt seit mehr als 40 Jahren. In dieser Zeit haben sie ein hohes Maß an Heimat- und Gemeinschaftsgefühl entwickelt", erklärt Pföhler auch mit Blick auf "das große ehrenamtliche Engagement der 14 Vereine, die die Ortsbezeichnung Bad im Namen führen".

Indes hat in nicht-öffentlicher Sitzung der Sinziger Hauptausschuss den Entwurf einer Resolution für den Erhalt des Namenszusatzes Bad beschlossen. Über diese soll nächsten Donnerstag der Stadtrat befinden. Im Entwurf heißt es unter anderem: "Der Stadtrat unterstützt ausdrücklich die Unterschriftensammlung der engagierten Bad Bodendorfer Bürger zum Erhalt des Namenszusatzes." Außerdem werde beim Wirtschaftsministerium für das laufende Verfahren zum Widerruf des Heilbad-Prädikates eine Fristverlängerung beantragt, bis die zuständige Stelle über den Erhalt des Namenszusatzes Bad entschieden habe.

Und weiter: "Im Falle einer Ablehnung stellen wir den Antrag, den Vorgang nach den Bestimmungen über das Gemeinwohl im Sinne des Kurortgesetzes zu behandeln und es beim Bad-Zusatz zu belassen", so der Resolutionsentwurf. Am Donnerstag erklärten auch beiden CDU-Landtagsabgeordneten Horst Gies und Guido Ernst, dass sie sich für die Beibehaltung des Namens einsetzen wollen.

Indes gibt es im Dorf Unverständnis darüber, dass gerade in der Phase, "in der der Ort zusammenhalten sollte", der Eigentümer des ehemaligen Kurparks neben dem Thermalbad Schilder mit "Betreten verboten" hat aufstellen lassen. Harald Monschau war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Bürgermeister Wolfgang Kroeger sieht die Schilder zwar als legitim an, sprach jedoch von einem "unglücklichen Zeitpunkt".

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