Hintergrund: Hartz IV für Deutsche und EU-Bürger

Berlin · Im Oktober 2014 bekamen in Deutschland 4,314 Millionen erwerbsfähige Menschen Hartz IV. Dazu zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen oder Angehörige pflegen.

 Ein Sozialgesetzbuch steht im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. Foto: Julian Stratenschulte/Illustration

Ein Sozialgesetzbuch steht im Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. Foto: Julian Stratenschulte/Illustration

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Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz IV. Komplizierter ist die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz IV beantragen. Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass.

Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.

Nach einem Gutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Deutschland Zuwanderern unter Umständen Hartz IV verweigern. Etwa wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland gekommen sind, um Sozialhilfe zu beziehen.

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