Angeklagte aus Swisttal-Odendorf Gericht verhängt Haftstrafen gegen Täter-Trio

HÖNNINGEN · Auch wenn es durchaus Punkte gab, die zugunsten der drei jungen Angeklagten aus Swisttal-Odendorf sprachen: Der bewaffnete Überfall auf die Tankstelle in Hönningen am 26. Juni war ein sehr schweres Verbrechen.

Daher verhängte die 2. Strafkammer des Landgerichtes Koblenz gegen den 22-Jährigen, der aus der Softairpistole vier Schüsse auf den 58-jährigen Tankwart abgegeben hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen "versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung".

Der 16-Jährige, der ebenfalls maskiert hinter den Kassentresen getreten war und den das beherzt agierende Opfer mit einem zu einem Schlagstock umfunktionierten Kabelstück sofort in die Flucht schlug, erhält nach dem Jugendstrafrecht eine Haftstraße von zwei Jahren und neun Monaten. Der Dritte im Bunde, der 20-jährige Fahrer des Fluchtautos, der seit der Festnahme wenige Stunden nach der Tat in Untersuchungshaft saß, erhält nach dem Jugendstrafrecht zwei Jahre und drei Monate. Er durfte gestern Nachmittag das Gefängnis verlassen, muss sich aber strengen Auflagen unterwerfen.

"Es waren zwei Waffen im Spiel, eine ungeladene Schreckschuss- und die Luftdruckpistole, mit der kurz vor dem Tatort noch eine Schießübung auf ein Schild gemacht wurde", so die Vorsitzende Richterin. Auch wenn sie nicht lebensgefährlich verletzen konnte, so sei es keine ungefährliche Waffe. "Sie haben nicht damit gedroht, sondern damit geschossen", begründete das Gericht die Entscheidung, aus der Tat keinen minder schweren Fall abzuleiten.

"Es ist ein großes Glück, dass das Opfer, vier Mal in der Schulter getroffen, gut mit den Folgen der Tat klarkommt und sofort erkannt hat, dass die Waffe ihm nicht gefährlich werden kann", so das Gericht.

Erschreckend sei, dass bei allen drei Angeklagten aus stabilen Familienverhältnissen nicht Geldnot, sondern Abenteuerlust die Motivation für die Tat gewesen sei: "Sie wollten, dass mal was los ist."

Auch wenn der Verteidiger des Trio-Jüngsten in seinem Plädoyer keine schädliche Neigung sah und "den Jugendknast eine Ausbildungsstelle für jugendliche Straftäter" nannte, ging das Gericht den Weg der Jugendstrafe auf Bewährung nicht mit. "Wer im Dorf öfter mit der Schreckschusspistole herumläuft und damit in die Tankstelle rein geht, der hat die Schwelle überschritten und einen erheblichen Tatbeitrag geleistet." Dass sich alle drei gestern beim Opfer, das als Nebenkläger auftrat, glaubhaft entschuldigten, wertete die Kammer zugunsten der Angeklagten.

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