Kommentar zu Fotos von Lena Meyer-Landrut Recht auf Privatsphäre

Die Sängerin Lena Meyer-Landrut informierte ihre Fans über ihre neue Beziehung. Doch plötzlich tauchten unschöne Fotos auf und Anwälte wurden eingeschaltet. Darf die Öffentlichkeit das?

 Das Foto zeigt die Sängerin Lena Meyer-Landrut, als sie sich mit Fans bei der Verleihung des Deutschen Musikpreises Echo in Berlin fotografieren lässt.

Das Foto zeigt die Sängerin Lena Meyer-Landrut, als sie sich mit Fans bei der Verleihung des Deutschen Musikpreises Echo in Berlin fotografieren lässt.

Foto: picture alliance / Rainer Jensen

Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre. Schließlich geht es das Umfeld nichts an, wer wann mit wem zu tun hat.

Doch gilt dieser Grundsatz auch für Prominente? Ein Beispiel: Lena Meyer-Landrut, die Gewinnerin des ESC 2010, hatte endlich bekanntgegeben, dass sie einen festen Freund hat, Max von Helldorff. Das Versteckspiel sei ihr zu anstrengend geworden, und nun könne sie mit ihm zusammen in der Öffentlichkeit auftreten: So hatte sie es auf ihren Social- Mediakanälen gepostet.

Und was geschah dann? Lenas Fangemeinde war begeistert. Es gab sogar Fotos von den beiden zu sehen. Doch plötzlich tauchten unschöne Bilder von ihr auf, die angeblich von einem gestohlenen Laptop stammten.

Es wurden Anwälte eingeschaltet, Twitter- und Instagram- Profile des Verbreiters wurden gesperrt. Lenas Fangemeinde ist durch diese Verunglimpfung ihres Idols noch näher zusammengerückt. Trotzdem ist offensichtlich, dass die Schmähungen die junge Frau sehr verletzt haben.

Warum meint ein Teil der Öffentlichkeit, mit Hass und Denunziation auf eigentlich alltägliche Mitteilungen von Prominenten reagieren zu müssen? Ein wenig Zurückhaltung wäre doch besser und menschlicher.

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