EU-Bürger werden überprüft Schärfere Kontrollen an Schengen-Außengrenzen

Brüssel · Im Kampf gegen den Terrorismus treten an den Außengrenzen des Schengenraums am Freitag verschärfte Grenzkontrollen in Kraft.

Vorgeschrieben ist fortan auch die systematische Überprüfung von EU-Bürgern, wie die EU-Kommission am Donnerstag bestätigte. Da Deutschland keine Landgrenzen am Außenbereich des Schengenraums hat, ist hier der Reiseverkehr an den Flug- und Seehäfen von der Verschärfung betroffen.

Die Mitgliedstaaten hätten ab Freitag die Verpflichtung, an den Außengrenzen die Daten auch von EU-Bürgern "systematisch" mit Fahndungslisten und Datenbanken der Sicherheitsbehörden abzugleichen, sagte eine Kommissionssprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Ziel sei es sicherzustellen, "dass Personen, welche die Grenzen überqueren, keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit darstellen."

Die EU-Innenminister hatten die Änderung vor gut einem Jahr in der Folge der Pariser Anschläge vom November 2015 beschlossen. Verhindert werden soll insbesondere, dass aus Europa stammende Dschihad-Kämpfer unerkannt aus Syrien oder dem Irak zurückkehren und dann in Europa Anschläge verüben.

Nach einem Bericht des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Dezember sind bis zu 5000 Europäer ausgereist, um sich dem Kampf der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Rund ein Drittel ist demnach bereits wieder zurückgekehrt. Weitere 15 bis 20 Prozent sind wahrscheinlich tot, während die Hälfte noch im Konfliktgebiet vermutet wird.

Dem Schengenraum gehören 26 Länder an, 22 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Innerhalb des Schengenraums gibt es grundsätzlich keine Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, kontrolliert wird normalerweise nur an den Außengrenzen.

Die Bundespolizei sicherte zu, sie wolle in Deutschland die Auswirkungen auf den Flugverkehr und auf Wartezeiten für die Reisenden "so verträglich wie möglich halten". Reiseveranstalter warnten jedoch bereits vor möglichen Verzögerungen an Grenzübergängen. Allerdings sieht die Neuregelung Ausnahmen vor, wenn es bei einer strikten Anwendung besonders an Landgrenzen ansonsten zu "unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss" kommen würde.

Verschärft werden auch die Kontrollvorschriften für Menschen aus Staaten ohne Anspruch auf freien Reiseverkehr bei der Ausreise. Hier galt die Pflicht zu einem systematischen Datenabgleich bislang nur bei der Einreise.

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