Airline haftet nicht Airline haftet nicht: Sturz auf Fluggastbrücke

Düsseldorf · Verletzt sich ein Flugzeug-Passagier beim Flug, kann er dafür unter Umständen Schadenersatz verlangen. Gilt das aber auch bei einem Sturz auf der Fluggastbrücke? Darüber verhandelte zuletzt ein Gericht.

 Haftet die Airline beim Sturz auf der Fluggastbrücke? Darüber entschied zuletzt ein Gericht - mit einer klaren Begründung.

Haftet die Airline beim Sturz auf der Fluggastbrücke? Darüber entschied zuletzt ein Gericht - mit einer klaren Begründung.

Foto: Felix Hörhager

Eine Airline haftet nicht für den Sturz eines Passagiers auf der Fluggastbrücke. Denn eine Haftung sei nur bei Gefahren denkbar, die typisch für den Luftverkehr sind, argumentierte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 18 U 124/14).

Der Kläger hatte sich bei dem Sturz eine Kniescheibe gebrochen. Der Unfall hätte jedoch überall passieren können - es handele sich um ein allgemeines Lebensrisiko, so das Gericht.

Die Fluggesellschaft musste dem Mann keinen Schadenersatz zahlen. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "Reiserecht aktuell".

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