Doch keine Osterreise? Die Bahn-Kulanzregeln in Corona-Zeiten

Berlin · Über Ostern zu den Eltern oder in den Kurzurlaub? In Corona-Zeiten dürften viele Zugreisen ausfallen - trotz schon gebuchter Fahrkarte. Die Deutsche Bahn zeigt sich kulant.

Wegen der Corona-Pandemie werden viele Menschen in den kommenden Wochen und auch über Ostern nicht zu ihren Familien fahren und auch anderweitig nicht mit dem Zug unterwegs sein. Die Deutsche Bahn zeigt sich in der Krise bei Ticketstornos aber kulant.

Wer bis zum 13. März eine Fahrkarte für den Fernverkehr für Reisetage bis 30. April gekauft hat, kann diese flexibel bis 30. Juni nutzen, so die Bahn. Ausgenommen sind allerdings Gruppenfahrkarten. Auch die Cityfunktion bei Sparpreisen sei nicht von der Kulanzregel erfasst - solche Reisende brauchen also eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, um zu ihrem Endziel zu kommen.

Wer einen Flexpreis oder Flexpreis Business gebucht hat, kann sein Bahnticket ohnehin kostenlos stornieren.

Auch Gutscheinlösung ist möglich

Außerdem ist es möglich, bis zum 13. März gekaufte Tickets für Zugfahrten bis 30. April in einen Gutschein im Wert der jeweiligen Fahrkarte umwandeln zu lassen - dieser ist dann auch für einen Zeitpunkt nach dem 30. Juni noch nutzbar. Das gelte auch für Super-Sparpreise, Sparpreise und Gruppenfahrkarten. Die Bahn nimmt den Antrag für diese Gutschein-Erstattungen bis 30. Juni entgegen.

Bahnkunden müssen sich allerdings auf Wartezeiten bei der Bearbeitung ihrer Erstattung ihres Anliegens einstellen. Vom 2. April an sollen Fahrgäste die Stornierung eines im Internet oder mobil gebuchten Sparpreis- oder Superspartickets aber auch direkt online vornehmen können. Die Bearbeitungszeit durch den Kundenservice entfällt dann.

(dpa)
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