Weltweite Reisewarnung Coronakrise: Was Urlauber wissen müssen

Bonn · Hotels und Flughäfen sind geschlossen, Grenzen dicht, Flugzeuge bleiben am Boden: Die Reisetätigkeit ist wegen der Coronakrise weltweit komplett zum Erliegen gekommen. Die Reisewarnung der Bundesregierung gilt bis Ende April - vorerst. Was Urlauber jetzt wissen müssen.

 Verwaist ist der Flughafen von Palma de Mallorca. Wegen der Coronakrise ist der Flugbetrieb weitestgehend eingestellt worden. (Foto: Michael Wrobel)

Verwaist ist der Flughafen von Palma de Mallorca. Wegen der Coronakrise ist der Flugbetrieb weitestgehend eingestellt worden. (Foto: Michael Wrobel)

Foto: Michael Wrobel

Das gab es so noch nie: Wegen der Coronakrise wurde der Tourimussektor weltweit komplett heruntergefahren. So soll die Verbreitung des Coronavirus weiter gebremst werden. Das Auswärtige Amt warnt entsprechend vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland“. Es sei „mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen“. Das Risiko, dass deutsche Urlauber ihre Rückreise wegen der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, sei in vielen Destinationen derzeit hoch.

Was bedeutet die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis mindestens Ende April müssen Pauschalreisen in dieser Zeit nun kostenlos storniert werden - also auch Urlaube in den Osterferien. Denn eine Reisewarnung gilt als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Die Reiseveranstalter müssen Kunden mit ursprünglicher geplanter Abreise bis Ende April nun den Reisepreis erstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie auch ihre Reisen abgesagt. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeten Belastungen. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei vielfach nicht vorhanden.

Statt Erstattungen sollen die Verbraucher daher nach dem Willen der Bundesregierung erst einmal Gutscheine bekommen.Alle, die vor dem 8. März 2020 ein Ticket für einen Flug, eine Pauschalreise oder eine Veranstaltung gekauft haben, die jetzt wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, sollen nach Möglichkeit Gutscheine statt Erstattungen erhalten. Wie genau das geregelt ist, lesen Sie hier.

 Passagiere gehen in die Ankunftshalle des Brüsseler Flughafens, als vier Flüge mit belgischen Touristen aus Marokko ankommen. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Passagiere gehen in die Ankunftshalle des Brüsseler Flughafens, als vier Flüge mit belgischen Touristen aus Marokko ankommen. Foto: Eric Lalmand/BELGA/dpa

Foto: Eric Lalmand

Werden Reisen, die in einigen Monaten geplant sind, nun storniert?

Noch ist offen, ob die zeitliche Gültigkeit der Reisewarnung irgendwann verlängert wird. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mahnt: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Monaten stattfinden sollen, sei nicht unbedingt gerechtfertigt. Es komme entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter außergewöhnliche Umstände vorliegen - und ob davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Bekommen auch Individualreisende ihr Geld zurück?

Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.

Können Aufenthalte, die beispielsweise über Airbnb gebucht wurden, storniert werden?

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünfte-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

Bekommen Passagiere bezahlte Flugtickets erstattet?

Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere normalerweise den Ticketpreis erstattet. Viele Airlines bieten jedoch derzeit lieber die Möglichkeit an, bereits gebuchte Fluge kostenlos umzubuchen. Allerdings ist das teilweise auf ein einmaliges Umbuchen beschränkt. Die Umbuchung ist zwar kostenlos, der Kunde muss jedoch die Differenz zahlen, falls der Flugpreis für die neue Verbindung teurer ist. Andere Airlines bieten - wie von der Bundesregierung empfohlen - Gutscheine an, die für später stattfindene Flüge genutzt werden können. Etwas ungewiss ist aber, welche Fluggesellschaft möglicherweise während der Krise Pleite gehen könnte.

Ab wann sind Reisen wieder möglich?

Es ist schwer abzuschätzen, wann der Touruismussektor wieder zur Normalität übergehen kann. Dies hängt primär davon ab, inwieweit die Ausbreitung des Coronavirus aufgehalten werden kann. In vielen Destinationen wie etwa Mallorca rechnen die Hoteliers nicht damit, dass sie vor Mitte Mai wieder öffnen können. Manche sehen auch das Sommergeschäft bereits gefährdet, da nach der Aufhebung der Beschränkungen zunächst die Nachfrage wieder steigen muss. Möglicherweise verzichten viele Menschen aus Angst vor dem Virus auch im Sommer auf Reisen ins Ausland.

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